08. März 2018

DPolG Frauen

8. März – Internationaler Frauentag

Vor mehr als 100 Jahren haben viele Frauen und einige Männer vieles erkämpft, was für Frauen heute selbstverständlich ist. Frauen können wählen und werden gewählt; im November dieses Jahres feiern wir das 100jährige Wahlrecht von Frauen.

Bei aller gesetzlichen Gleichstellung müssen wir aber weiter für gleiche Chancen von Frauen und Männern kämpfen, damit die rechtliche Gleichstellung auch in der Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern ankommt. Da gibt es noch eine ganze Menge zu tun!

Was muss also getan werden, um die Lebenswirklichkeit zu verbessern?

Im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel müssen gerade für Frauen attraktivere Bedingungen geschaffen werden. Dazu gehört tragend die bessere Vereinbarkeit von familiären Aufgaben (Kindererziehung und Pflege) und beruflichem Fortkommen. Frauen und Männer wollen Partnerschaft auf Augenhöhe, sie wollen sich das Erwerbsleben teilen. Bisher fehlt es aber an den Möglichkeiten, der Erziehungsarbeit und der regulären Arbeit auf Augenhöhe nachzugehen. In der Regel ist es so, dass Männer 40 h plus Überstunden arbeiten und Frauen in der Teilzeitfalle hängen. Aber auch die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt eine große Herausforderung dar.  Die Digitalisierung birgt Chancen und Risiken insbesondere für Frauen und Männer, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren müssen und wollen. Die Entwicklung und der Prozess der Digitalisierung müssen unter gendergerechten Gesichtspunkten erfolgen. Neben den Aspekten des Gesundheitsschutzes und der adäquaten technischen Ausstattung der Arbeitsplätze muss aber vor allem auch der Einfluss der Digitalisierung auf die Bewertung von Arbeit und Leistung mitgedacht werden. Die Leistungsbewertung erfolgt bislang vor allem anhand der Kriterien Qualifikation, konkrete Tätigkeit sowie Präsenz am Arbeitsplatz. Die Entgrenzung von Arbeitsort und –zeit führt zu einer Neubewertung der bisherigen Leistungskriterien. Die dienstliche Beurteilung muss also diesen Prozess adäquat abbilden. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist immer noch sehr gering. Es liegt nicht daran, dass wir zu wenige qualifizierte Frauen haben. Es liegt daran, dass es immer noch die sogenannte gläserne Decke gibt. Damit gelange ich zum „diskriminierungsfreien Fortkommen“, die ein gendergerechtes Beurteilungsverfahren und zeitgemäße gegenderte Formulierungen der Beurteilungskriterien voraussetzt. Dazu ist es erforderlich ein gendergerechtes und lebensphasenoriertiertes Beurteilungssystem und entsprechende Beurteilungskriterien fortzuentwickeln. Dies beinhaltet die Einführung transparenter Beurteilungs- und Beförderungsstatistiken, um Vergleichbarkeit herzustellen und die Frauen benachteiligende Realität in belastbaren Zahlen sichtbar zu machen.

Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in allen Lebensphasen sind Bedingung für ein selbstbestimmtes Leben aller Geschlechter. Voraussetzung dafür ist die eigenständige Existenzsicherung aller Frauen und die paritätische Beteiligung und Mitbestimmung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens; so die Aussage des Koalitionsvertrages Berlin, die mit der Überschrift „Die Hälfte der Macht den Frauen“ Ausdruck verleiht.

Es gibt viel zu tun, packen wir es also an!

Eure Daniela Felix

Beisitzerin Gleichstellung

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