Landeshauptvorstand

Dem Landeshauptvorstand gehören an: die Mitglieder des Landesvorstandes, die Vorsitzenden der Kreisverbände oder deren gewählte Vertreter, die Berliner Mitglieder des Bundesvorstandes, die Beisitzer für Jugend, Gleichstellung, Senioren, Schwerbehindertenangelegenheiten oder deren gewählte Vertreter, bis zu fünf Beisitzer, Personalratsvorsitzende der DPolG, die von den beigetretenen Vereinen und Verbänden entsandten Delegierten sowie der Landesgeschäftsführer und der Landesredakteur.

Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehört unter anderem die Wahrnehmung der Aufgaben des Landeskongresses in den Zeiten, in denen dieser nicht zusammentritt, sowie die Überwachung und Durchführung der Beschlüsse des Landeskongresses.

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