Eine unendliche Geschichte geht zu Ende
Abgeltung des Grundsatzurteils zu Bereitschaftsdienstzeiten
Die Umsetzung des Grundsatzurteils (BVerwG 2 C 21.15) zur Abgeltbarkeit von Bereitschaftsdienstzeiten ist im Jahr 2020 fast abgeschlossen. Nach mehreren vorinstanzlichen Urteilen in Berlin, Münster, Köln, Mannheim und Stuttgart hatte das Bundesverwaltungsgericht am 17.11.2016 die Anerkennung von Bereitschaftsdienstzeiten im Verhältnis 1:1 zugesprochen.
Im letzten Halbjahr wurden ca. 2200 ausstehende Antragsverfahren abgearbeitet und erhebliche Mengen an berechtigten Freizeitansprüchen den betroffenen Mitarbeitenden als Freizeitstunden gutgeschrieben.
Aktuell existiert noch eine überschaubare Anzahl an Widerspruchsverfahren im niedrigen dreistelligen Bereich. Hierbei handelt es sich zum Großteil um Einzelfälle oder Sonderkonstellationen, abseits von Großeinsätzen wie Gorleben. Nach Sichtung der Einzelstundenachweise und sonstiger Unterlagen werden auch diese Verfahren in Kürze ihren Abschluss finden. Somit werden knapp 6 Jahre nach Beginn des ersten Rechtsstreits sämtliche Ansprüche von Mitarbeitenden umgesetzt und das Kapitel Bereitschaftsdienstzeiten ein Ende finden.