29. Dezember 2017

Erfolg in der Beihilfe

Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

In den Sitzungen des Abgeordnetenhauses im Dezember 2017 zur Beratung und Beschluss des Doppelhaushalts 2018/2019 wurde die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (KDP) ab dem Jahr 2018 beschlossen. Die Abschaffung der KDP ist eine seit langem bestehende Forderung der DPolG Berlin und nach etlichen Jahren der Diskussion ein Erfolg für alle.

Hierzu sagt Christoph Lüdicke als Beisitzer Jugend in der Deutschen Polizeigewerkschaft Berlin: „Wir freuen uns als DPolG über diese Entscheidung im Sinne der Kolleginnen und Kollegen, sowie den Pensionären. Die Abschaffung der KDP war ein längst überfälliger Schritt und ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung. Hierfür ein Dankeschön an das Abgeordnetenhaus und die Abgeordneten, die dies möglich gemacht haben. Wir erwarten eine zügige Novellierung des Landesbeamtengesetzes und es darf weiter an der Attraktivität des öffentlichen Dienstes z.B. durch die Evaluierung und Erweiterung der beihilfefähigen Leistungen gearbeitet werden.“
Im Jahr 2002 wurde die KDP im § 76 LBG eingeführt. Seitdem dürften sich die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Berlin mit jährlich knapp 10 Millionen Euro an der Sanierung des Landeshaushalts beteiligen. Im mittleren Dienst der Polizei Berlin entfallen somit 60 Euro, im gehobenen Dienst 110 Euro, im höheren Dienst je nach Dienstgrad 210 bis 320 Euro und für unseren Polizeipräsidenten 470 Euro KDP jährlich. Für alle Pensionäre entfällt die 70% Regelung.

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