15. Dezember 2015

Umgang mit Widersprüchen zur amtsangemessenen Alimentation

Aktuelle Information zur amtsangemessenen Alimentation und Widersprüche zur aktuellen Beamtenbesoldung „A“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit Info 09/2015 vom 22.07.2015 hatten wir euch die Rechtslage zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung und der sich daraus ergebenen Rechtslage zur Beamtenbesoldung „A“ gegeben. Ebenso hatten wir die Empfehlung ausgesprochen, im laufenden Haushaltsjahr „Widerspruch“ gegen die aktuelle Besoldung einzulegen.

An dieser Rechtslage sowie an der Empfehlung hat sich nichts verändert.

Leider gibt es immer wieder zum Ende eines Jahres die gleichen Verwirrungen: „Was muss ich machen“?

Wir haben deshalb zu dieser Info noch einmal unsere Information aus Juli 2015 sowie den Muster-Widerspruch unten beigefügt. Wichtiger Hinweis: Der Widerspruch muss bis spätestens 31.12.2015 bei der Personalstelle eingegangen sein.

In der aktuellen politischen Diskussion um die Beamtenbesoldung hat sich auch nach der sogenannten Volksinitiative und Verabschiedung des Haushaltsplans 2016/2017 nichts verändert. Keine Fraktion lässt sich derzeit auf eine Aussage ein, um wie viel Prozent die Beamtengehälter in Berlin im Jahre 2016/2017 angehoben werden müssten.


Dies wird erst im kommenden Jahr in einem  Gesetzentwurf durch den Senat vorgelegt. Die DPolG und die anderen Fachgewerkschaften des dbb berlin konnten in unermüdlicher Lobbyarbeit die Abgeordneten von einer Notwendigkeit, auch die Beamtengehälter zu erhöhen, überzeugen. Die Tendenz geht in Richtung Übernahme des Tarifergebnisses (2,3%) plus einer x-Prozentzahl zur Angleichung an den Durchschnitt mit einer Verzögerung zum 01.08.2016.

Wir werden euch im neuen Jahr, insbesondere wegen der zu erwartenden gerichtlichen Entscheidungen, weiterhin auf dem Laufenden halten.

 

Der Landesvorstand!

 

Info 09/15 vom 22.07.2015 (pdf)

Musterwiderspruch (pdf)

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