Wichtiger Hinweis für Beamte mit drei oder mehr Kindern!
Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2008-2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die aktuelle Rechtslage ist verworren und auch von Fachleuten nur nach intensiven Recherchen zu beurteilen. Grundsätzlich sind die Verfahren und die Verfahrensstände für die Amtsangemessene Alimentation für alle Landesbeamten in Berlin von der Alimentation für kinderreiche Landesbeamtenfamilien (ab drei Kindern) zu unterscheiden.
Wir empfehlen allen unseren Mitgliedern, die im genannten Zeitraum drei und mehr Kinder versorgt haben, den hier veröffentlichten Widerspruch in jedem Fall sofort fristwahrend einzulegen und den Eingang des Antwortbescheides der Behörde unbedingt genauestens zu überwachen.
Aus gegebenem Anlass: Wir werden ausschließlich Mitgliedern dazu Auskunft erteilen! Wer keinen Beitrag zahlt, kann auch keinen Service erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Der Landesvorstand
















