30. Oktober 2024

Senat spielt weiter auf Zeit

Amtsangemessene Alimentation

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wie bereits berichtet hat das Land Berlin vor drei Jahren lediglich für die Richterinnen und Richter das sogenannte Reparaturgesetz verabschiedet und ihnen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend die verfassungsgemäße Besoldung zugestanden.

Leider hat das Land Berlin die Hinweise in dieser Entscheidung zur A-Besoldung nicht aufgegriffen und auch für die Beamtinnen und Beamten ein Reparaturgesetz auf den Weg gegeben. Das Land Berlin will sich lieber erneut vom Bundesverfassungsgericht zur Zahlung der verfassungsgemäßen A-Besoldung verurteilen lassen.

Aufgrund dieses Sachstandes, des Unterlassens der jeweiligen Gesetzgeber und insbesondere der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, die sich nicht unmittelbar aus einem Gesetz ergeben, sind alle Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2024 gehalten, ihre Ansprüche wieder bei ihren Dienstherren geltend zu machen, sofern diese nicht ausdrücklich auf die haushaltsnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet haben.

Die DPolG Berlin stellt seinen Mitgliedern einen entsprechenden Musterantrag/Widersprüche - siehe hier - zur Verfügung. 

Dadurch wird es unseren Mitgliedern wieder ermöglicht, eigenständig ihre Rechte bei ihren Dienstherren noch im laufenden Haushaltsjahr 2024 geltend zu machen, da nicht auszuschließen ist, dass der Senat von Berlin bei einem positiven Richterspruch nur die Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt, die in den vergangenen Jahren einen Widerspruch eingelegt haben.

Es sind keine einzelnen erneuten Klagen erforderlich.

Info vom 30.10.2024 als PDF zum Ausdrucken

 

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