Update zum Besoldungsgesetz und Familienzuschlag: Infos & Tabellen 2024-2026
Anpassungen der Besoldung, Erschwerniszulagen und Mehrarbeitsvergütung
Das Abgeordnetenhaus Berlin hat die gesetzliche Grundlage für die Besoldungserhöhungen geschaffen und damit dem schleppenden Gesetzgebungsverfahren endlich ein Ende bereitet. Der politische Kompromiss trägt einerseits dem im Dezember 2023 erzielten Tarifabschluss des TV-L mehr als Rechnung und sorgt schon für eine spürbare Einkommenserhöhung, andererseits lässt er aber an der Verfassungsmäßigkeit der Berliner Besoldung weiter zweifeln.
"Aber da ist noch Luft nach oben", sagt DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf. Zudem müsse immer noch die amtsangemessene Alimentation geregelt werden. Was ändert sich nun konkret?
Hier sind die Fakten:
- pauschale Erhöhung der Grundgehaltssätze um 275,05 EUR und Erhöhung der Amtszulagen, Stellenzulagen und der allgemeinen Stellenzulage um 4,76 Prozent ab 1. November 2024.
- Erhöhung der Grundgehaltssätze, Amtszulagen, Stellenzulagen und der allgemeinen Stellenzulage um 5,9 Prozent ab 1. Februar 2025 und um weitere 0,4 Prozent ab 1. Januar 2026
- pauschale Erhöhung der Anwärterbeträge um 100 EUR ab 1. November 2024 und um weitere 50 EUR ab 1. Februar 2026
- Gleichzeitig fällt mit Wirkung vom 1. November 2024 der bisherige, zuletzt in Höhe von 150,10 EUR gezahlte Familienzuschlag der Stufe 1, der sogenannte Verheiratetenzuschlag, weg. Der hälftige ehemalige Verheiratetenzuschlag, also 75,05 EUR, ist nunmehr Bestandteil des Grundgehalts. Bisher anspruchsberechtigten Dienstkräften wird besitzstandswahrend die zweite Hälfte weiter ausgezahlt, wobei der Zuschuss mit jeder zukünftigen linearen Besoldungserhöhung um den Anteil der prozentualen Gehaltssteigerung abgeschmolzen wird.
Die im Gesetz beinhalteten Regelungen zur Höhe der Familienzuschläge, insbesondere zur Gewährung und Höhe der ergänzenden Familienzuschläge zum Zwecke der Einhaltung des Mindestabstandes zum Sozialleistungsniveau sorgen aus verfassungsrechtlicher Sicht jedoch für erhebliche Bauchschmerzen.
Neues zum Familienzuschlag
2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Alimentation kinderreicher Familien. Mehr als vier Jahre später sind mit dem jüngst verabschiedeten Besoldungsanpassungsgesetz die nachzuzahlenden Beträge für die Haushaltsjahre 2008 bis 2020 geregelt worden. Dies betrifft allerdings ausschließlich Beamte, die in dem betreffenden Zeitraum Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe vier oder fünf hatten und haushaltsnah gegen die Höhe der ihnen gewährten Besoldung widersprochen oder geklagt hatten. Die monatlichen Nettonachzahlungsbeträge von bis zu 312,26 Euro können sich sehen lassen und dürften die jahrelang erlittene Unteralimentation zumindest nachträglich kompensieren.
Euer A. Veith, Vorsitzender des Kreisverbands Landeskriminalamt (KV LKA), POLIZEISPIEGEL Januar/Februar 2025**
Wir teilen euch hier die Zahlen mit, die der Personalservice der Polizei Berlin veröffentlicht hat.
Dabei geht es um
1) die Besoldung, d.h.
- Grundbetrag sowie
- Amtszuschläge, Stellenzuschläge und Familienzuschläge
- und die Anwärtergrundbeträge.
2) die Erschwerniszulagenverordnung Berlin
- Das betrifft die Erhöhung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)
- sowie verschiedene Erweiterungen anspruchsberechtigter Personenkreise für Erschwerniszulagen.
3) die Mehrarbeitsvergütungssätze
Alle Details und Tabellen findest du in dieser pdf
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Euer Medienteam der DPolG Berlin.
*Zum Gesetz: Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 19. Dezember 2024 das Gesetz zur Anpassung der
Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2024-2026 und zur Änderung weiterer
Vorschriften (BerlBVAnpG 2024-2026) beschlossen. Am 28. Dezember 2024 wurde es im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht.