14. Dezember 2023

Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation und haushaltsnahe Geltendmachung

Antragstellung für das Haushaltsjahr 2023

Wie bereits berichtet, hat das Land Berlin lediglich für die Richterinnen und Richter das sogenannte Reparaturgesetz verabschiedet und ihnen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend die verfassungsgemäße Besoldung zugestanden.

Leider hat das Land Berlin die Hinweise in dieser Entscheidung zur A-Besoldung und die regelmäßigen Forderungen des dbb beamtenbund und tarifunion berlin immer noch nicht aufgegriffen und für die Beamtinnen und Beamten kein Reparaturgesetz auf den Weg gegeben. Wir werden dies auch weiterhin regelmäßig beim Senat einfordern.

Aufgrund dieses Sachstandes, des Unterlassens der jeweiligen Gesetzgeber und insbesondere der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, die sich nicht unmittelbar aus einem Gesetz ergeben, sind alle Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2023 gehalten, ihre Ansprüche wieder bei ihren Dienstherren geltend zu machen.

Die DPolG Berlin stellt ihren Mitgliedern einen entsprechenden Musterwiderspruch zur Verfügung. Dadurch wird es unseren Mitgliedern wieder ermöglicht, eigenständig ihre Rechte bei ihren Dienstherren noch im laufenden Haushaltsjahr 2023 geltend zu machen.

Das Musterschreiben findet ihr hier.

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