27. November 2024

Tarifinfo: So funktioniert …

Arbeitsunfall – und dann?

Kommt es zu einem Arbeitsunfall während der Dienstausführung beziehungsweise auf dem Weg zur oder von der Arbeit (Arbeitswegeunfall), muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden. Die Praxis nimmt den Arbeitsunfall für die zuständige Berufsgenossenschaft (Versicherungsträger – Unfallkasse Berlin) auf, dokumentiert ihn und leitet alle notwendigen medizinischen Maßnahmen ein.

Lohnfortzahlung für 6 Wochen

Der Arbeitsunfall ist beim Arbeitgeber innerhalb von drei Kalendertagen anzuzeigen und zugleich ist ihm eine AU-Bescheinigung vorzulegen (erfolgt zum Teil elektronisch). In diesem Fall erfolgt eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen (§ 22 TV-L Entgelt im Krankheitsfall).

Verletztengeld nach 6 Wochen

Besteht die Arbeitsunfähigkeit infolge des Arbeitsunfalls nach sechs Wochen fort, zahlt die Krankenkasse des Versicherten ein Verletztengeld, das sie sich von der Berufsgenossenschaft zurückholt. Sie schickt dem Beschäftigten einen Zahlschein zu, den der behandelnde Arzt ausgefüllt und unterschrieben an die Krankenkasse sendet. Das Verletztengeld ist steuerfrei, wird meist rückwirkend ausgezahlt und beträgt 80 Prozent des Bruttolohns, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Die Berechnung erfolgt in Tagessätzen und wird für 78 Wochen gewährleistet. Der Arbeitgeber gibt keinen Krankengeldzuschuss, da die Höhe des ausgezahlten Verletztengelds meist dem Nettoentgelt entspricht.

Euer Andreas Dittrich, Landestarifbeauftragter DPolG Berlin andreas.dittrich(at)dpolg-berlin.de

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