30. Juli 2026

Stell dir vor, es eilt und der Funkwagen bockt

Assistenzsysteme behindern Einsatzfahrten: Wenn der Funkwagen gegen den Fahrer arbeitet

  • Illustration eines Berliner Polizeifunkwagens mit aktivierten Fahrerassistenzsystemen während einer Einsatzfahrt. Warnhinweise wie Notbremsassistent, Spurhalteassistent und Verkehrszeichenerkennung verdeutlichen, dass moderne Assistenzsysteme Sonder- und Wegerechte nicht berücksichtigen.

Moderne Assistenzsysteme sollen Unfälle verhindern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Doch bei Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten können Notbrems-, Spurhalte- und Geschwindigkeitsassistenten plötzlich selbst zum Sicherheitsrisiko werden. Die DPolG Berlin fordert eine praxisnahe Auseinandersetzung mit diesem Problem und kritisiert die bisherige Haltung der Landespolizeidirektion als realitätsfern.

Zugegeben, es gehört schon sehr viel Fantasie dazu, sich einen bockenden Funkwagen vorzustellen. Denn trotz zunehmender Implementierung von KI-Elementen in der Fahrzeugelektronik sind wir noch weit von einem eigenen Fahrzeugbewusstsein entfernt.

Und doch machen die Dienstkräfte bei den Vitos der neuesten Generation, insbesondere bei Eilfahrten, genau diese Erfahrung.

  1. Entweder bremst der EWA wie von Geisterhand plötzlich abrupt ab.
  2. Oder beim Überfahren einer durchgezogenen Linie weigert sich das Fahrzeug, der Lenkbewegung zu folgen, sodass es zu einem Kräftemessen zwischen Spurhalteassistenten und Fahrzeugführer kommt.
  3. Zudem erklingt beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit so lange ein Warnton, bis der Fahrer wieder die zulässige Geschwindigkeit fährt.

Das sind die normalen und beabsichtigten Reaktionen der verbauten Assistenzsysteme, um Gefahrensituationen im Vorfeld zu erkennen und zu verhindern. Sie sind ein absolutes „must have“. Zumindest in Friedenszeiten.

Einsatzfahrten mit Sonder- und Wegerechten: Assistenzsysteme arbeiten gegen die Einsatzkräfte

Aber was passiert bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, wenn die Funkwagenbesatzungen sich bewusst und in erlaubter Weise über die Verhaltensregeln der StVO hinwegsetzen? Gar nichts anderes. Die Assistenzsysteme reagieren während einer Eilfahrt genauso, als würde es sich um eine normale Straßenverkehrsteilnahme handeln. Was bedeutet, dass alle Assistenzsysteme auslösen.

Das wiederum heißt: Der Spurwechselassistent steuert gegen den Kraftfahrer, der Geschwindigkeitswarner gibt aufgrund der höheren Geschwindigkeit dauerhaft Warntöne ab und sowohl der Tote-Winkel-Assistent als auch der Notbremsassistent lösen gefühlt willkürlich Vollbremsungen aus.

Diese zusätzlichen Belastungsmomente können in einer Stresssituation wie der Fahrt unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten zu zusätzlichen Gefahrenmomenten führen. Sie haben zur Folge, dass sich bei Eilfahrten die eigentlich positiven Funktionen der Assistenzsysteme ins Negative umkehren, weil sie aktiv gegen den Fahrzeugführenden arbeiten. Eine pragmatische und denkbare Lösung wäre die manuelle und vorübergehende Deaktivierung einzelner Assistenzsysteme für die Dauer der Eilfahrt.

DPolG Berlin kritisiert Haltung der Landespolizeidirektion

Mit diesem Thema wandte man sich an die Landespolizeidirektion (LPD). Die Antwort hätte nicht realitätsfremder sein können – typisch. So argumentiert der fachverantwortliche Bereich der LPD St 212 auszugsweise:

"…Sollte im Fall eines Unfalls beim obligatorischen Auslesen des UDS im Gutachten festgestellt werden, dass die Assistenzsysteme deaktiviert wurden, kann dies nur als vorsätzliches Handeln interpretiert werden und lässt in der Bewertung der Disziplinarvorgesetzten keinen Spielraum, da das von der Behörde zur Verfügung gestellte Fahrzeug in seinen Möglichkeiten eingeschränkt wurde und ein aktiver Eingriff in das Fahrverhalten des Fahrzeugs somit im Vorfeld bewusst durch die Fahrzeugführenden verhindert wurde."

Der Antwortende setzt sich in keiner Weise mit der angefragten Problemstellung auseinander und erkennt keine behördenweit zu diskutierende Thematik, sondern thematisiert disziplinarwürdig einzig und allein vorwerfbare und verbotene Manipulationsversuche der Mitarbeitenden.

Haftungsfragen und Verkehrssicherheit bei Polizeifahrzeugen endlich klären

Dabei haben mittlerweile selbst Unfallgutachter erkannt, dass das Spannungsverhältnis zwischen der Wirkungsweise von Assistenzsystemen und den Fahrten unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechtsfahrten insbesondere unter Berücksichtigung möglicher Haftungsfragen zu klären ist.

Aus Sicht der DPolG Berlin ist es dringend erforderlich, dass insbesondere die für Mobilität verantwortlichen Bereiche der LPD ein wenig mehr Themensensibilität an den Tag legen sollten, statt nur Schrifttum zu zitieren und mit Disziplinarmaßnahmen zu drohen!

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