Kleine Anfrage des Abgeordnetenhauses
Beihilfe übernimmt Höchstgrenze des Bundes in Sachen Heilmittel ab 01.01.2019
Der Senat hat sich mit dem Erlass der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) entschieden,die beihilferechtlichen Regelungen des Bundes mit wenigen Abweichungen inhaltsgleich in das Landesbeihilferecht zu übertragen.
Weitere Informationen können Sie der nachstehenden kleinen Anfrage des Abgeordnetenhauses entnehmen:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-16067.pdf
Quelle: Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses von Berlin (PARDOK)