06. Dezember 2019

Umsetzung der unendlichen Geschichte

Bereitschaftsdienstzeiten

Im April 2019 hatten wir euch darüber informiert, dass uns die Innenverwaltung die Zusage gab, dass bis Ende des 3. Quartals 2019 die Angelegenheit beendet sein soll. Nun haben wir fast Ende des Jahres 2019 und leider ist bisher nicht viel geschehen.

Doch die Zeit drängt!

Wir haben die Behördenleitung unmissverständlich aufgefordert, noch im Dezember 2019 die Mitarbeiter über den Sachstand der Bearbeitung und versandten Bescheide umfassend zu informieren.

Darüber hinaus muss die Behördenleitung klarstellen, dass sie mindestens für gestellte Anträge aus dem Jahre 2016 auf die „Einrede der Verjährung“ verzichtet.

Dies ist zwingend erforderlich, damit die Ansprüche der Mitarbeiter aus dem Jahre 2016 verwaltungsrechtlich gewahrt bleiben.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Aufarbeitung dieser Aufgabe eine Menge Zeit und Aufwand benötigt. Die Mitarbeitenden in den Geschäftszimmern der Bereitschaftspolizei und der Personalstellen sowie des Justitiariats haben für die geleistete Arbeit ein dickes Dankeschön verdient! Die Zeitverzögerung darf jedoch nicht zum Nachteil für die Kolleginnen und Kollegen führen.

Darum haben wir die Polizeipräsidentin in der Sache sensibilisiert und hoffen auf eine sachgerechte Mitarbeiterinformation, die alle Fragen klärt.

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