31. März 2016

DPolG Berlin: Wir fordern Gleichbehandlung!

Berliner Polizeianwärter zahlen über 225,- Euro mehr für den ÖPNV

Die Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Dienstes der Kriminal- und Schutzpolizei Berlin haben bisher keinen Anspruch auf das rabattierte Auszubildendenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, kurz VBB. Das Azubiticket erhalten nur Anwärter des mittleren Dienstes. Diese Ungleichbehandlung zwischen Anwärtern des mittleren und gehobenen Dienstes empfinden wir als Deutsche Polizeigewerkschaft Berlin e.V.(DPolG) als ungerecht, weshalb wir seit Oktober 2015 an diesem Problem arbeiten.

Was bedeutet diese Ungleichbehandlung eigentlich?
Zuerst entstehen jährliche Mehrkosten von 227,00 Euro bei Abschluss eines Abos im wichtigsten Tarifbereich AB. Circa 1000 Studenten befinden sich in unterschiedlichen Semestern im Studium zum Bachelor of Arts (B.A.) im gehobenen Polizeivollzugsdienst des Fachbereiches 5 an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR). Diese Anwärter erhalten die gleiche Besoldung wie ihre Kollegen des mittleren Dienstes. Gleichzeitig werden bisher diese studentischen Anwärter nicht als Berechtigte für Ausbildungsvergünstigungen im VBB anerkannt. Bei regelmäßiger Nutzung des Berliner ÖPNV macht aber nur ein Abonnement Sinn, weshalb der Großteil ein Umweltkarten-Abo bei der S-Bahn Berlin oder der BVG abschließen muss.
Was passiert nun?
Die DPolG arbeitet mit der BVG, der S-Bahn, dem Fachbereich 5 der HWR Berlin sowie unserer Ausbildungsleitung seit August 2015 an einer Lösung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen, auf deren Grundlage der Berliner Senat die Auszubildendentickets mit steuerlichen Zuschusszahlungen subventioniert, könnte ohne gesetzliche Änderung bereits jetzt auch auf die Studenten der HWR angewendet werden.
Sobald eine Entscheidung vorliegt, werden wir die entsprechenden Informationen weiterleiten.

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