07. Mai 2019

Berliner Senat legt Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2019 und 2020 vor

Ende April hat der Senat den Gesetzentwurf dem DBB und seinen Fachgewerkschaften zur Stellungnahme vorgelegt.

Danach werden für Beamte und Versorgungsempfänger zum 1. April 2019 um 4,3 % erhöht:

  • die Grundgehaltssätze
  • die Amtszulagen, die Stellenzulagen sowie die allgemeine Stellenzulage
  • die Beiträge für den Familienzuschlag
  • die Anwärterbezüge werden um 50,- Euro erhöht
  • die Mehrarbeitsvergütung

Zum 1. Februar 2020 werden die aufgeführten Dienst- und sonstigen Bezüge und Zulagen mit dem sich ab dem 1. April 2019 ergebenen Beträgen um nochmals 4,3 % erhöht.

Für das Wahljahr 2021 hat sich der Senat noch nicht festlegen wollen. Der Gesetzentwurf enthält im Artikel 5 eine Evaluierungsklausel:

„Zur Sicherstellung des im Beschluss des Senats von Berlin vom 15. Mai 2018 festgelegten Ziels, den Besoldungsdurchschnitt der übrigen Bundesländer bis zum Jahr 2021 zu erreichen, erfolgt die Erstellung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin für das Jahr 2021 auf Grundlage einer Evaluierung der bis dahin erfolgten besoldungserhöhenden Maßnahmen der übrigen Bundesländer. Zum Ausgleich unterschiedlicher Abstände, insbesondere in unteren Besoldungsgruppen, werden zum Jahr 2021 unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Feinsteuerung geprüft.“

Die DPolG begrüßt grundsätzlich die vorgesehenen Erhöhungen für die Jahre 2019 und 2020, kritisiert aber gleichwohl die zeitverzögerten Umsetzungen gegenüber dem Tarifabschluss.

Auch bezweifelt die DPolG mit den vorgesehenen Erhöhungen den Besoldungsdurchschnitt der Länder bis 2021 erreichen zu können. Unsere Forderung bleibt daher die Zielmarke der Bundesbesoldung, weil hier auch die direkte Vergleichbarkeit in der Hauptstadt eine zentrale Rolle spielt.

Info 14/2019 als pdf-Datei zum Ausdrucken

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