06. März 2017

Rainer Wendt

Bundesleitung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) weist die Vorwürfe gegen ihren Bundesvorsitzenden Rainer Wendt zurück:

Die Bundesleitung stellt sich ohne Einschränkungen hinter ihren Bundesvorsitzenden Rainer Wendt und weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis bei der Polizei NRW entschieden zurück. Dieses Beschäftigungsverhältnis in Form einer ortsunabhängigen Teilzeitbeschäftigung war durch Zustimmung des Ministeriums legitimiert und ist seit vielen Jahren geübte Verwaltungspraxis in NRW.

Der durch manche Berichterstattung oder Kommentierung entstandene Eindruck, Bundesvorsitzender Rainer Wendt hätte in den zurückliegenden Jahren doppeltes Gehalt bezogen und sich unrechtmäßig bereichert, ist schlicht falsch. Richtig ist, dass die dienstlichen Bezüge und die Aufwandsentschädigung für seine ehrenamtliche Arbeit in der DPolG das Gehalt eines Polizeihauptkommissars in der Summe nicht überstiegen.

Die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses bedeutet kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens, sondern ist Teil seiner sehr persönlichen Lebensplanung nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Sie hat laut Satzung der DPolG keinerlei Einfluss auf seine Amtszeit als gewählter Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

Rainer Wendt ist seit vielen Jahren auf Landes- und Bundesebene führend für die Belange der Mitglieder der DPolG im Einsatz. Seine klaren Positionierungen und Formulierungen treffen naturgemäß nicht nur auf ungeteilte Zustimmung. An seiner persönlichen Integrität gibt es keinerlei Zweifel, sein soziales Engagement ist nicht immer im Blickpunkt öffentlicher Betrachtung. Beispielsweise spendet er regelmäßig Honorare und die kompletten Erlöse aus seinem privat erstellten Buch für die Verkehrsunfall Opferhilfe Deutschland (VOD) und die Stiftung der DPolG.

Er wird deshalb auch weiterhin seine Stimme für die Beschäftigten in der Polizei erheben und deren berechtigte Forderungen formulieren.

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