22. September 2017

dbb berlin: Schlappe für Landesgesetzgeber

BVerwG: Berliner Besoldung nicht amtsangemessen!

Jetzt hat das Land Berlin es schriftlich in einem höchstrichterlichen Urteil: Seine Beamtenbesoldung ist in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen – zumindest gilt das für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in den Jahren 2008 bis 2015 und für die Richterbesoldung nach R 1 bis R 3 in den Jahre 2009 bis 2015. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss – 2 C 56.16 – vom 22. September entschieden. In einer ersten Stellungnahme hat dbb Landeschef Frank Becker bereits haushaltspolitische Konsequenzen gefordert.

Nach Feststellung der Richter gibt es in der Gesamtbetrachtung keinerlei vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfas-sungswidrigen Alimentation in den genannten Fällen. So haben die Beamten und Richter des Landes Berlin im Vergleich mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung deutlich das Nachsehen.


Aber schlimmer noch: Der Berliner Gesetzgeber musste sich von den Bundesrichtern zusätzlich ins Stammbuch schreiben lassen, bei der Besoldung der Beamten auch die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten zu haben, nämlich den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstand von 15 Prozent zur sozialrechtlichen Grundsicherung. Diese Unterbezahlung wirke auch in die höheren Besoldungsgruppen fort.


Anders als das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die der Entscheidung zugrunde liegende Klage von Berliner Polizei- und Feuerwehrbeamten abgewiesen hatte, sahen sich die Bundesrichter aufgrund des für die Beamten auffallend nachteiligen Vergleichs der Besoldungsentwicklung sowohl zu den Tarifergebnissen der Angestellten im öffentlichen Dienst als auch zum Verbraucherpreisindex zu ihrer Gesamtbetrachtung der Berliner Besoldung veranlasst.

Quelle: dbb berlin

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