Richterbesoldung in Berlin verfassungswidrig
dbb berlin: Der Senat muss handeln
„Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin begrüßt die eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung der Richterinnen und Richter von Berlin, die heute veröffentlicht wurde.“, so der Landeschef des dbb berlin, Frank Becker.
„Die Besoldungsvorschriften des Landes Berlin sind mit dem von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Alimentationsprinzip unvereinbar, soweit sie die Besoldung der Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 betreffen.“, so hat der Zweite Senat entschieden. Die Richter machten in ihrer Entscheidung mehr als deutlich, dass mehrere seitens des Verfassungsgerichtes bereits aufgestellte Kriterien nicht erfüllt waren.
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