03. Juli 2017

Die Geschäftsanweisung Arbeitszeit in den Abschnitten tritt in Kraft. Das ist auch gut und richtig so.

Die GDP lernt nichts dazu

Die Funktionäre der GdP in Berlin können die zustimmende Entscheidung der Mehrheit des Gesamtpersonalrates zur GA Arbeitszeit nicht nachvollziehen, sagen sie in ihrem neuesten Flugblatt. In der Tat, genau das ist ihr Problem!

Weil sie nicht begreifen, dass die Behörde und der Gesamtpersonalrat nicht nach der Pfeife einiger Funktionäre der GdP tanzen, verlegen sie sich aufs Pöbeln und miese Stimmungsmache.

In der Sache haben sie schlicht Unrecht. Die GA Arbeitszeit in den Abschnitten ist seit langer Zeit in der Diskussion, alle Sachargumente sind gründlich geprüft und ausgetauscht worden.

Die Mehrheit des Gesamtpersonalrates hat dieser GA letztendlich zugestimmt. Man nennt das nicht „Kuschen vor der Behördenleitung“, sondern objektiv und demokratisch entwickelte Lösungen. Damit haben diese Funktionäre der GdP schon immer ein Problem gehabt.

Auch Mitglieder und Beitragszahler der GdP haben am Entstehen dieser Geschäftsanweisung mitgearbeitet. Auch sie haben nicht „gekuscht“, sondern ihren Job gemacht und zwar richtig, professionell und am geltenden Recht orientiert.

Personalräte und Behördenleitung arbeiten vertrauensvoll zusammen, so steht es im Gesetz. Stattdessen lassen die Funktionäre der GdP keine Gelegenheit aus, das Ansehen der Beschäftigten der HAUPTSTADTPOLIZEI BERLIN öffentlich zu diskreditieren und zu beschädigen.

Das hat mit Interessenvertretung nichts zu tun, sondern ist nichts anderes, als üble Hetze zum Schaden der Polizei und ihrer Personalvertretungen. Wir werden uns auch künftig für die Interessen der Beschäftigten kraftvoll einsetzen, ob es manchen Funktionären der GdP nun passt oder nicht.

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