14. Juli 2016

Angeblicher Erfolg für Auszubildende?

DPolG Berlin: Eher Wunschdenken als Statusänderung

Verbesserungen in Absicherung und Versorgung für alle Beschäftigten der Berliner Polizei werden immer die Zustimmung und Unterstützung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) finden. Ganz konkret bedarf es bei den Anwärtern einer vollständigen Schutzausstattung, einer 100% Heilfürsorge für alle Anwärter des mittleren und gehobenen Dienstes, einer ausreichenden Waffenausbildung, einer besseren Betreuung der Anwärter im Praktikum und einer Wertschätzung der Polizeibeschäftigten durch die Politik auch außerhalb des Wahlkampfes.

Angeblich mehr Sicherheit für Auszubildende der Berliner Polizei. Laut einer aktuellen Info (37/2016) will die Jugendgruppe einer anderen Gewerkschaft einen Erfolg für die Auszubildenden der Berliner Polizei bei der SPD herausgearbeitet haben. Hierbei bleibt es eher schwammig, ob ein Beamtenstatus geändert werden soll oder eine „andere versicherungs- und versorgungstechnische Sicherheit“ geschaffen wird. Eine fachlich saubere Begriffserklärung findet nicht statt.

Ein kurzer fachlicher Ausflug ins Beamtenrecht zeigt beim Thema „Beamter auf Probe“, dass es sich ganz offenbar um eine Nebelkerze handelt. Diese „Auszubildenden“ sind zuerst Beamtenanwärter. Hier ist der mittlere und gehobene Dienst bekannt. Diese Anwärter leisten einen Vorbereitungsdienst. Vorbereitungsdienst war und ist schon immer an ein Beamtenverhältnis auf Widerruf gebunden. Probezeiten dienen primär der Bewährung in einem Amt.

Auch ein neu gewählter Senat kann und wird das Beamtenstatusgesetz nicht komplett über den Haufen werfen. Es ist heute schon mehr als schwierig, einen Anwärter aus dem Dienst zu entfernen, wobei der Hauptgrund persönliche Verfehlungen, amtsärztliche Einwände und nicht bestandene Prüfungsleistungen sind. Seltener kommt die Entfernung von Beamtenanwärtern aufgrund von Vorfällen in der dienstlichen Ausübung im Außendienst vor. Die schnellste Hilfe ist bei solchen Problemen eine positive Kultur der Personalverwaltung gegenüber den Anwärtern, ausreichend Fachkenntnisse im Verwaltungs- und Beamtenrecht und ein aktiver Personalrat an der Polizeischule (Ruhleben und HWR).

Wir als Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bieten allen Anwärtern bei Mitgliedschaft eine umfassende Unterstützung durch Rechtsschutz, weitere Gruppenversicherungen, Fortbildung und gewerkschaftliche Hilfe. Dafür setzen sich engagierte, überzeugte Kolleginnen und Kollegen im Ehrenamt ein und keine praxisfremden Funktionäre.

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