22. April 2024

Polizeidienstkräfteverordnung beschlossen!

DPolG Berlin: Eine lang bestehende Forderung wurde erfüllt!

Die Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei (Polizeidienstkräfteverordnung - PDieVO) ist endlich überarbeitet und vom Senat beschlossen worden!

In dieser Verordnung sind die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Polizeidienstkräfte mit Vollzugsaufgaben der Polizei Berlin geregelt.

Die langjährige Forderung der DPolG Berlin, die „Tarifbeschäftigten mit vollzugsnahen Aufgaben“ in „Polizeidienstkräfte mit Vollzugsaufgaben“ umzubenennen und somit auch mit der Berufsbezeichnung unserer Kolleginnen und Kollegen ihre Zugehörigkeit zur Polizeifamilie zum Ausdruck zu bringen, wurde erfüllt! Darüber freuen wir uns wirklich sehr, denn es gab schon die unterschiedlichsten technischen und wenig wertschätzenden Bezeichnungen in der Polizeibehörde für Arbeitnehmer mit vollzugsnahen Aufgaben.

Unter die Bezeichnung Polizeidienstkräfte mit Vollzugsaufgaben fallen nunmehr:

  1. die Polizeibeschäftigten im Objektschutz (§§ 2 und 3),
  2. die Polizeibeschäftigten im Gefangenenbewachungsdienst (§§ 4 und 5),
  3. die Polizeibeschäftigten im Sicherheits- und Ordnungsdienst (§§ 6 und 7),
  4. die Polizeibeschäftigten im Ermittlungsdienst (§§ 8 und 9) und,
  5. die Polizeibeschäftigten im Abschnittskommissariat (§§ 10 und 11).

Kurzer Rückblick in die Geschichte:

Die Neugestaltung der Verordnung zog sich von 2018 bis zum 16.04.2024 in die Länge. Mehrere Entwürfe gingen über die Jahre durch die Gremien der Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen der Polizei Berlin. Am Ende lag ein gemeinsam gefertigter Entwurf zur Abstimmung vor, den wir als gelungen betrachten. Heraus kamen klare Regelungen und endlich auch die Aufnahme der Kolleginnen und Kollegen im Ermittlungsdienst der Polizei, in den Abschnittskommissariaten und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes.

Die zahlreich angepassten Befugnisse nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) der einzelnen Polizeibeschäftigtengruppen sind in der geänderten PDieVo nicht unerheblich, so z.B. bei Ermittlungen, Befragungen, Datenerhebungen, Identitätsfeststellung, Sicherstellung von Fahrzeugen, usw.

Dies trägt letztendlich zu einer enormen Entlastung der Beamtinnen und Beamten des schon hoch belasteten Polizeivollzugsdienstes und des Landeskriminalamtes und dadurch auch zur Sicherheit unserer Stadt und ihrer Bevölkerung bei.

Wie sich die erweiterten Befugnisse im Einzelnen auf die Entgelte auswirken werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Dieser Prozess muss mit einer Besitzstandsgarantie und mit fachkundiger Kompetenz weiter begleitet werden. Sobald es hierzu neue Sachstände zu berichten gibt, werden wir Euch zeitnah informieren.

Info Nr. 06/2024 als pdf zum Ausdrucken

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