18. August 2023

Schwangerschaft ist keine Krankheit

DPolG Berlin: Endlich Grundsatzentscheidung durch Behördenleitung

Jetzt kommt endlich Schwung in die Thematik Schwangerschaft in der Probezeit. Nachdem wir bereits im März 2023 auf diese Problematik der Diskriminierung von schwangeren Kolleginnen während der Probezeit hingewiesen haben, hat die Behördenleitung endlich im Interesse der Kolleginnen eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Die Behördenleitung teilt am 16.08.2023 folgendes per Intranet mit: „Um eine Benachteiligung zu vermeiden, hat Dir ZS Pers B im Auftrag der Behördenleitung das Verfahren überprüfen und anpassen lassen. Denn eine Zurückstellung der Ernennung allein wegen der Unmöglichkeit einer vollständigen Begutachtung ab einem bestimmten Schwangerschaftsstadium, ist mit dem geschlechterspezifischen Diskriminierungsverbot nicht vereinbar.“

Im Ergebnis wird die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit nunmehr nur noch dann zurückgestellt, wenn konkrete Hinweise für eine mögliche fehlende Laufbahnbefähigung bereits vorliegen und eine Abklärung schwangerschaftsbedingt nicht möglich ist.

In allen anderen Fällen erfolgt die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit, auch wenn womöglich nicht alle Untersuchungen vorgenommen werden können.

Jetzt geht es darum zu prüfen, welche Kriterien zukünftig festgelegt werden.

An dieser Stelle möchten wir noch mal ausdrücklich der Frauenvertreterin der Dir 4 recht herzlich Danke sagen. Nur durch ihre Hartnäckigkeit und Engagement ist es gelungen, diesen Erfolg zu erzielen. 

Wir werden dieses Thema weiter begleiten.

Info Nr. 13/2023 zum Ausdrucken

Hier findet ihr unser Info zum Thema vom 07.03.2023

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