24. Februar 2023

Nichtbeachtung von Gerichtsurteilen durch den Personalrat der Dir ZeSo!

DPolG Berlin: Fakten statt Gerüchte

Immer wieder ist festzustellen, dass insbesondere durch den geschäftsführenden Vorstand des Personalrats Dir ZeSo Gesetze (PersVG Berlin) und Urteile des Verwaltungsgerichts nicht eingehalten, geschweige denn umgesetzt werden. Personalratsmitglieder werden in ein Ehrenamt gewählt. Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Dienstherrn und wacht zugleich über die Einhaltung von Arbeits- und Schutzvorschriften. Hierbei ist der Personalrat an Regeln und Gesetze sowie Urteile gebunden und verpflichtet, sie einzuhalten.

Nun kann man immer wieder erleben, dass dies durch den seit 2021 im Amt befindlichen Personalratsvorstand oft nicht der Fall ist. Kollegiale Hinweise und Ratschläge wurden regelmäßig ignoriert. Wir könnten etliche Beispiele konkret benennen, sind aber durch den § 11 PersVG Berlin zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Öffentlich bekannt ist die Klage eines Personalratsmitglieds vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Hier wurde vom ihm das Recht auf eine Freistellung im Personalrat erfolgreich eingeklagt und durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 14.10.2022 bestätigt. Bisher wurde das Urteil nicht umgesetzt.

Es gab eine Wahlanfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin im Jahr 2021. Dem Gericht reichte schon einer von achtzehn belegten Verstößen gegen die Wahlordnung zum PersVG Berlin für den Beschluss zur „Ungültigkeit“ der Wahl. Auch dies wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 19.12.2022 bestätigt. Bisher hat der geschäftsführende Vorstand keine Maßnahmen ergriffen, um eine neue Wahl innerhalb der Dir ZeSo einzuleiten. Warum auch? Die freigestellten Vorstandsmitglieder fühlen sich anscheinend wohl in ihrer derzeitigen Dienstumgebung.

Damit nicht genug:

Der Personalrat hat gemäß § 47 PersVG Berlin mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Da der geschäftsführende Vorstand also mindestens einmal im Kalenderjahr Bericht erstatten muss, ist er verpflichtet, einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung einzuberufen.

Wann war die letzte Personalversammlung in der Dir ZeSo?

Wenn man berücksichtigt, dass in den Jahren 2020 und 2021 das Leben durch die Corona Pandemie bestimmt war, kann man dies noch entschuldigen. Aber die Pandemie bedingten Maßnahmen wurden bereits im Frühjahr 2022 soweit reduziert, dass man eine Personalversammlung hätte einberufen müssen. Bekanntlich ist dies nicht geschehen. Dies stellt eine grobe Pflichtverletzung gegen den § 47 PersVG Berlin dar.

DPolG – im Auftrag der Wahrheit!

Info Nr. 04/2023 zum Ausdrucken

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