Ausnahmen zur Parkraumbewirtschaftung sind “Augenwischerei”
DPolG Berlin fordert Klarheit und Verbesserungen auch für Schichtdienstleistende
Die DPolG Berlin kritisiert die bisher bekannt gewordenen Vereinbarungen* zur Parkraumbewirtschaftung als Augenwischerei. "Der Leitfaden für die Ausnahmen von der Parkraumbewirtschaftung greift viel zu kurz", sagt die stellvertretende DPolG-Landesvorsitzende Astrid Just. "Wenn er nur für Beschäftigte von Dienststellen mit ständigen, ungeplanten Wechseln von Arbeitsbeginn und -ende gelten soll, fallen fast alle Schichtdienstleistenden heraus."
Die Angaben zu den Voraussetzungen für das gebührenfreie Parken seien ungenau formuliert, kritisiert die DPolG-Vize-Landesvorsitzende Astrid Just weiter.
"Das klingt so, als würden die Regelungen nur für diejenigen gelten, die ad hoc zum Dienst gerufen werden", sagt Astrid Just. Aber für die Mehrheit gelten Dienstpläne. Die entscheidende Frage, so Astrid Just, laute: " Warum dürfen nur Dienstkräfte mit lageabhängigen Arbeitszeiten den neuen Nachweis einreichen? Hat man alle diejenigen Dienstkräfte und Beschäftigten vergessen, die regelmäßig zu ungünstigen Zeiten ihren Kopf für diesen Staat hinhalten?"
Die DPolG Berlin fordert hier Klarheit und Verbesserungen auch für Schichtdienstleistende. Zwar ist als Neuregelung vorgesehen, dass ein neuer ‘pauschaler Nachweis’ des Arbeitgebenden künftig ausreichen soll, um Anträge vereinfacht zu bearbeiten. Bisher sind Schichtpläne der vergangenen 3 Monate vorzulegen - inklusive ‘Stempel und Unterschrift der arbeitgebenden Person’ - sowie eine aktuelle Bestätigung des Arbeitsverhältnisses. "Stellt sich die Frage, welche Arbeitgebenden vorab unterschreiben wollen, dass sie ihre Mitarbeitenden ungeplant in den Dienst rufen werden", so die DPolG -Vize- Landesvorsitzende Astrid Just.
Schließlich bleibt noch eine weitere Frage offen, so Astrid Just: die nach den Kosten. "Hier ist keine Rede von Erleichterungen, Umweltsenatorin Bettina Jarasch spielt den Ball ganz klar an die Arbeitgebenden zurück", so Astrid Just.
*Die Senatsverwaltungen für Umwelt, Mobilität, Verbraucher - und Klimaschutz sowie für Inneres haben mit dem Bezirksamt Mitte den 'Leitfaden für die Ausnahme von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von der Parkraumbewirtschaftung' entwickelt. Er soll mit den übrigen Bezirken besprochen und erst dann veröffentlicht werden.