Unhaltbare Zustände im Maßregelvollzug
DPolG Berlin fordert Masterplan statt Knasttourismus & Fake-Sucht
Was darf Sicherheit kosten? Diese Frage stellen wir erneut - angesichts der unhaltbaren Zustände, die im Berliner Maßregelvollzug den Alltag prägen und eskalieren. Die 3 jüngsten Beispiele:
- Kurz vor Weihnachten versuchte ein Mitglied einer bekannten arabischen Großfamilie unter Anwendung brachialer Gewalt aus dem Maßregelvollzug in Berlin-Buch zu fliehen.
- Nur wenige Tage später, am 24. Dezember, wurde das diensthabende Personal von zwei verurteilten Straftätern angegriffen, verletzt und überwältigt, sodass den als gefährlich eingestuften Häftlingen die Flucht aus dem Krankenhaus des Maßregelvollzuges in Berlin-Reinickendorf gelang. Sie konnten erst Tage später ergriffen und wieder inhaftiert werden.
- Nun, Anfang Februar, warnt die Ärztekammer vor einem "Kollaps" im Maßregelvollzug und beruft sich auf einen Gefahrenbrief, den mehrere Abteilungsleiter des Berliner Maßregelvollzuges verfasst haben. Sie beschreiben ihren Arbeitsplatz als “überbelegt, unterbesetzt, unterfinanziert und veraltet”.
Diese Worte zeichnen ein erschreckendes Bild. Sie bilden das finanzpolitische Desaster der letzten Jahrzehnte, das "Sparen, bis es quietscht", schonungslos ab. Mit Folgen, die nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten und Insassen des Maßregelvollzuges massiv gefährden. Deshalb sagt DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf: “Es bleibt keine Zeit mehr für bloße Willenserklärungen. Jeder Tag des Nichthandelns verschärft die schon gegenwärtig bestehende Gefahr für die Sicherheit der Berliner Bevölkerung.”
Die DPolG Berlin fordert:
- Es braucht einen Masterplan Maßregelvollzug!
- Der Berliner Senat muss u. a. sofort die finanziellen Mittel bereitstellen, damit die Belegungskapazitäten sowie das Personal des Maßregelvollzuges aufgestockt werden können! Die Haftbedingungen und Therapiemöglichkeiten müssen dringend verbessert werden.
- Es muss Schluss sein mit “Fake-Sucht”, also dass verurteilte Straftäter ihren gelegentlichen Drogen-oder Alkoholkonsum als Vorwand nutzen, sich als therapiebedürftig einstufen zu lassen – mit dem Ziel, nicht im deutlich strenger regulierten allgemeinen Strafvollzug inhaftiert zu sein.
- Auch dem "Knasttourismus" muss ein Riegel vorgeschoben werden. D. h. die Freiheitsstrafe ist in dem Bundesland zu verbüßen, in welchem die Straftat begangen wurde und zur Verurteilung führte. Es darf nicht zum Nachteil der Sicherheit der Berliner Bevölkerung möglich sein, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter ihren Wohnsitz nach Berlin verlegen, nur um die hier als allgemein milder bzw. großzügiger geltenden Haftbedingungen bzw. Hafterleichterungen für sich zu beanspruchen.