Tarifinfo
DPolG Berlin fordert Vollzugszulage für Beschäftigte der Abschiebehaftanstalt
Seit November 2025 verfügt das Land Berlin nach umfangreichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wieder über eine Abschiebehaftanstalt. Dort werden durchschnittlich vier bis fünf Personen pro Monat untergebracht. Die Bewachung und Betreuung erfolgt im 24-Stunden-Betrieb durch Beschäftigte der Direktion Zentrale Sonderdienste – Gefangenenwesen (Dir ZeSo Gef).
Die Tätigkeit in der Abschiebehaft stellt die Kolleginnen und Kollegen vor besondere Herausforderungen. Der tägliche Umgang mit den untergebrachten Personen erfordert ein hohes Maß an Professionalität, Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit. Die damit verbundenen psychischen und organisatorischen Anforderungen gehen deutlich über das übliche Maß hinaus.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) trägt diesen besonderen Belastungen Rechnung. In § 19a TV-L ist die sogenannte Vollzugszulage geregelt. Diese finanzielle Zusatzleistung soll die besonderen Erschwernisse bestimmter Tätigkeiten ausgleichen. Die Zulage steht Beschäftigten zu, die überwiegend in entsprechenden Einrichtungen oder Bereichen – hierzu zählen auch Abschiebeeinrichtungen – eingesetzt werden.
Die DPolG Berlin vertritt daher die Auffassung, dass den in der Abschiebehaftanstalt eingesetzten Kolleginnen und Kollegen die Vollzugszulage in vollem Umfang zusteht.
Aus diesem Grund haben wir einen Antrag auf Zahlung der Vollzugszulage unter Wahrung der Ausschlussfrist nach § 37 TV-L vorbereitet. Der entsprechende Antrag steht hier zum Ausdrucken zur Verfügung.
Wir empfehlen allen anspruchsberechtigten Beschäftigten, den Antrag ausgefüllt an die zuständige Personalstelle zu übersenden und eine Kopie für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.
Für Fragen und Unterstützung steht euch unser Tarifteam jederzeit gern zur Verfügung.
