26. September 2023

Pressemitteilung - Nicht zur Kasse bitten? Das versteht doch niemand.

DPolG Berlin fordert wirkungsvolle rechtliche Grenzen für Klimakriminelle. Sie müssen effektiv gestoppt werden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Polizei Berlin vorerst keine Gebühren dafür verlangen kann, dass sie Klebeverbindungen auflöst und die Personen von der Straße wegträgt.

"Das ist das falsche Signal", sagt der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf. "Wir erwarten saubere Rechtsgrundlagen für Polizeigebühren und hoffen auf eine Klarstellung durch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts." Zudem gehöre die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen (PolBenGebO) schon seit 25 Jahren auf den rechtlichen Prüfstand, so Bodo Pfalzgraf weiter.

Ständig werden menschliche Verkehrsblockaden auf den Straßen gezielt organisiert, sodass Berlins Bevölkerung darunter leiden muss. Am Sonntag wurde auch eine der größten, weltweit bekanntesten Sportveranstaltungen - der 49. Berlin-Marathon - bewusst gestört und die Teilnehmenden in Gefahr gebracht. Wenige Minuten gezielte Störaktionen können monatelange und sportliche Vorbereitungen der Läuferinnen & Läufer, des Veranstalters und des Landes Berlin zerstören.

Auch sind jahrhundertealte Kunstgemälde und wichtige Wahrzeichen der Stadt wie das Brandenburger Tor durch gezielte Aktionen beschmiert worden und müssen kostenintensiv restauriert werden.

Sogenannter Klimaaktionismus ist eher eine moderne Form von Terrorismus zu Lasten der gesamten Bevölkerung. Die Polizei Berlin braucht hier dringend die Unterstützung der Berliner Gesetzgebung, Politik und Justiz, um solchen Straftäterinnen und Straftätern wirkungsvoll Grenzen aufzuzeigen. Der Rechtsstaat darf nicht machtlos zusehen!

Gleichzeitig danken wir den Kolleginnen und Kollegen für ihre Einsätze rund um den 49. Berlin-Marathon!

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