02. Juni 2024

Berliner Polizeistudie… a never-ending Story?

DPolG Berlin hält Weiterführung der Polizeistudie für unnötig. Ergebnis zeigt: Polizei Berlin arbeitet gesetzeskonform.

Im Zeitraum von Juni 2021 bis Mai 2022 führte das Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) der TU Berlin im Auftrag der Senatsinnenverwaltung des damaligen rot-rot-grünen ­Senats eine diskriminierungskritische und qualitative Untersuchung ausgewählter Dienstbereiche der Polizei Berlin durch, kurz gesagt: die Berliner Polizeistudie.

Im Kern ging es darum, „Mechanismen und Prozesse, die Diskriminierung und Rassismus im Arbeitsalltag der Berliner Polizei befördern“, zu untersuchen und zu ergründen, wie man ihnen begegnen kann.

Im April 2024 veröffentlichte der Forschungsbereich Sicherheit – Risiko – Kriminologie des ZTG ein Handout mit dem Titel Weiterführung der „Berliner Polizeistudie“: Umsetzung ausgewählter Handlungsempfehlungen.

 

Kluft zwischen Anspruch und Umsetzung im Inneren

Nach Ansicht der Projektgruppe bestehe „eine Kluft zwischen Anspruch und Umsetzung im Inneren, wenn nach außen die größte Waffe das Wort sein soll“, sodass einmal mehr eine Reihe von Empfehlungen benannt werden.

Doch wie sieht die Realität aus? Gibt es wirklich strukturelle Probleme, die diskriminierendes oder rassistisches Verhalten begünstigen? Häufen sich innerhalb der Polizei Berlin derartige Fälle? “Kurze Antwort: Nein! Da häuft sich nichts”, sagt DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf.

Am 21. Juni 2020 trat das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin (LADG) in Kraft. Zudem nahm mit Wirkung vom 1. ­August 2022 der erste Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin seine Arbeit auf. Der im Zusammenhang mit dem LADG eingerichteten ­Ombudsstelle wurden im Jahr 2021 insgesamt 613 Beschwerden gemeldet. 2022 waren es 645 Hinweise und im ersten Quartal des vergangenen ­Jahres 205 Fälle. Dabei richten sich die meisten Beschwerden gegen vermeintliches ­Fehlverhalten von Behörden­mitarbeitenden von Gesundheits-, Standes- oder ­Jugendämtern oder der Kfz-­Zulassungsstelle. Erst danach folgen negativ empfundene Erfahrungen im Bereich der ­Sicherheit und Ordnung, worunter neben der Polizei auch die Ordnungsämter und im Auftrag von Anstalten des ­öffentlichen Rechts – wie der BVG – tätige Sicherheits­firmen subsumiert werden.

 

Rund 21 von 429 Fällen als begründet eingestuft 

Der Bürger- und Polizeibeauftragte verzeichnete seinem ersten Jahresbericht zufolge in der zweiten Jahreshälfte 2022 insgesamt 41 Vorgänge, gefolgt von 429 Vorgängen im Jahr 2023, wovon 174 Verfahren, also rund 40%, auf den Polizeibereich entfielen. Nach deren Prüfung sind ca. 12 % der 2023 erfassten Beschwerden und Eingaben als begründet eingestuft – was in etwa 21 Fällen entspricht.

Dem stehen Abertausende von Amtshandlungen gegenüber, die keinen Anlass zur Beschwerde bzw. Klage gaben. Auch wenn der Bürger- und Polizeibeauftragte für das laufende Jahr mit einem weiteren Anstieg auf rund 600 Verfahren rechnet, jeder Fall von behördlichem Fehlverhalten sicherlich einer zu viel ist, sind die Zahlen der Beweis dafür, dass die überwältigende Mehrheit der aktuell etwas mehr als 27.000 Beschäftigten der Polizei Berlin täglich einen hervorragenden Job leistet.

Insbesondere die 18.500 Dienstkräfte des Polizeivollzuges sowie die 2.500 vollzugsnah eingesetzten Beschäftigten handeln trotz einer sich zuspitzenden Sicherheitslage stets hochprofessionell und verantwortungsbewusst.

Dass dies keine Schönfärberei ist, beweist auch die im Dezember 2023 durchgeführte Umfrage des Meinungsinstituts Forsa, wonach Ärzte und Polizisten sich Platz 1 im Ranking teilen. 81 % der Befragten sprechen beiden Erstplatzierten ihr Vertrauen aus. Ein wahrlich beachtliches Ergebnis.

 

Polizei braucht gesellschaftlichen und politischen Rückhalt

Im Ergebnis ist festzustellen. Die Polizei Berlin arbeitet gesetzeskonform. Es gibt objektiv keine Hinweise auf strukturellen Rassismus. Dies gilt entsprechend auch für etwaiges diskriminierendes Verhalten. Im Gegenteil. Bereits seit Jahren liegt behördenintern der Fokus auf den Themen Diversity und Wording. Folglich - darauf deuten jedenfalls die genannten Zahlen hin - bedarf es keiner Weiterführung der Berliner Polizeistudie. Der Kosten-Nutzen-Effekt der Studie wäre allenfalls marginal. “Was die Polizei in Zeiten einer sich extrem verschärfenden Sicherheitslage vielmehr braucht, ist gesellschaftlicher und politischer Rückhalt anstatt Misstrauen”, sagt der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf.

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Zur Berliner Polizeistudie via Senatsverwaltung für Inneres- und Sport

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