LADG: Nur wenige Beschwerden gegen Einsatzkräfte
DPolG Berlin: Ombudsstelle ist ein überflüssiges Bürokratie- und Zahlenmonster
"Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz LADG ist mit der Behauptung eines 'strukturellen Rassismus in der Polizei' begründet worden. Diese Behauptung war und ist haltlos, was die Zahlen nun sogar belegen."
"Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz LADG ist mit der Behauptung eines 'strukturellen Rassismus in der Polizei' begründet worden. Diese Behauptung war und ist haltlos, was die Zahlen nun sogar belegen."
So kommentiert der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf Recherchen des rbb zu den Fallzahlen der Ombudsstelle.
Der rbb-Artikel bezieht sich auf das Jahr 2021 und auf Angaben der Ombudsstelle selbst. Demnach wurden der LADG-Ombudsstelle rund 400 Beschwerden über Diskriminierung gemeldet. Nur bei 110 abgeschlossenen Fällen kam die Ombudsstelle zum Ergebnis, dass das LADG tatsächlich verletzt worden sei. Und davon wiederum bezogen sich lediglich zehn auf die Polizei.
"Das LADG hat mit der Ombudsstelle für ein weiteres überflüssiges Bürokratie- und Zahlenmonster gesorgt", so Bodo Pfalzgraf weiter. "Dennoch bleiben unsere Einsatzkräfte einem Generalverdacht ausgesetzt. Und sollten Beschwerden vor Gericht kommen, ist der Ausgang noch völlig offen."