Ausblick auf den 1. Mai 2022
DPolG Berlin rechnet mit gewalttätigen Auseinandersetzungen - Lücken im Versammlungsfreiheitsgesetz spielen Extremisten in die Hände
Die Vorboten sind deutlich: Während einer Demonstration am Wochenende hat der Versammlungsleiter Pressevertreter ausgeschlossen. Sie waren bedrängt, beleidigt und angegriffen worden. Zudem wurden antisemitische Parolen gerufen, PolizistInnen mit Steinen beworfen und Beamte verletzt.
"Wir rechnen auch am 1. Mai mit gewalttätigen Auseinandersetzungen", sagt Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender der DPolG Berlin. "Die Linke Szene hat großen Druck, weil sie lange keinen Krawall machen konnte."
Zudem erschweren die Lücken im Versammlungsfreiheitsgesetz (VersFG) auch im Hinblick auf das Demonstrationsgeschehen zum 1. Mai die Möglichkeiten der Einsatzkräfte, Gewalttäter abzuschöpfen.
Hier hat die Politik versagt, nicht die Polizei Berlin!
"Wer so ein Versammlungsrecht bastelt, macht nicht nur Antisemiten das Pöbeln leichter, wie vergangenes Wochenende zu erleben war. Für solche Typen muss eine Abschiebung geprüft werden. Wir brauchen keinen importierten Antisemitismus in Berlin, wir haben mit der Bekämpfung des vorhandenen genug zu tun", kommentiert Bodo Pfalzgraf.
Die Polizei unterliegt mit dem VersFG dem Deeskalationsgebot. Ihre Befugnisse sind beschnitten. Somit ist es auch schwerer, Demonstranten ggf. in die demokratischen Schranken zu weisen.
Hinzu kommen im VersFG Rechte der Versammlungsleitung, insbesondere das Ausschlussrecht für Versammlungen unter freiem Himmel. Dadurch entfaltet sich manches Mal ein Spannungsfeld zwischen „subjektiv empfundener erheblicher Störung“ und dem eigentlich rechtlich feststehenden Begriff „erhebliche Störung“. "Dies macht es für die Polizei nicht einfacher", sagt Bodo Pfalzgraf.
Die DPolG Berlin fordert nun Rückendeckung von der Politik, die maßgeblich für dieses VersFG verantwortlich ist.
"Der Polizei Berlin Versagen vorzuwerfen bzw. sie habe nicht ausreichend zwischen den beiden Grundrechten abgewogen, erscheint politisch konstruiert und ist nicht neu", ergänzt A. Veith. Er ist Vizevorsitzender im Kreisverband (KV) Direktion 5.
Angelo Kolibabski, Vorsitzender im KV Direktion Einsatz/Verkehr, ergänzt: "Einmal mehr versucht die Politik, die eigene Verantwortung im Zuge der Gesetzgebung, sprich Erarbeitung und Erlass des VersFG Berlin, zu kaschieren. Die Polizei muss die bestehenden Gesetze beachten und kann nur mit den rechtlichen Mitteln agieren, die ihr der Gesetzgeber zur Verfügung stellt."