07. März 2023

Schwangerschaft als Diskriminierungsgrund bei der Polizei Berlin?

DPolG Berlin: Schwangerschaft ist keine Krankheit und darf nicht zu Benachteiligungen führen!

Passend zum Frauentag wird eine echte Diskriminierung offenbar, die wir im Rahmen unserer

Mitgliedsbetreuung erfahren haben.

 

Beamtinnen auf Probe, die zu Beamtinnen auf Lebenszeit ernannt werden sollen, werden kurz zuvor durch den polizeiärztlichen Dienst auf ihr volle Polizeidienstfähigkeit untersucht. Sie werden selbstverständlich nach ihrem allgemeinen Gesundheitszustand befragt. Wenn sie nun wahrheitsgemäß erklären, dass sie schwanger sind, wird die Untersuchung sofort abgebrochen.

Der Beamtin wird dann mitgeteilt, dass sie derzeit gesundheitlich nicht geeignet sei, die Probezeit zu beenden und zur Beamtin auf Lebenszeit übernommen zu werden. Schon dies stellt eine gravierende Benachteiligung dar. Dieses ist offenbar gelebte Praxis in Berlin.

Wir als DPolG Berlin sehen hier einen sehr deutlichen Diskriminierungsverstoß. Eine bestehende Schwangerschaft darf keinen Anlass für eine Polizeidienstunfähigkeit darstellen.

Solche Sachverhalte sind keine gute Werbung für die Arbeitgeberin Polizei Berlin und dienen sicherlich nicht höheren Bewerbungszahlen von Frauen.

Wir fordern die Behördenleitung auf, sich nicht nur auf dem Papier als familienfreundlicher Arbeitgeber auditieren zu lassen, sondern sofort aktiv zu werden um echte Diskriminierung zu beenden!

Info Nr. 05/2023 zum Ausdrucken

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