09. Februar 2023

Was lange währt, wird manchmal gut

DPolG Berlin: Überfällige Klarstellung zum Urlaubsanspruch bei Gef erfolgt endlich - Keine weiteren Klagen nötig!

In unserer Tarif-Info 02/2023 teilten wir Euch den Sachstand zum Thema Urlaubsansprüche im Bereich Gef, infolge richtungsweisender Urteile des LAG Berlin-Brandenburg, mit.

In mehreren intensiven Gesprächen mit der Behörde wurde das Problem deutlich dargelegt und erläutert. Wir haben Klartext gesprochen. Wir forderten für beide Seiten eine schnelle und akzeptable Lösung zur Umsetzung der rechtskräftigen Urteile. Ohne das Arbeitsgericht mit hunderten von Gerichtsverfahren zu überlasten.

Am 07. Februar 2023 veröffentlichte Dir ZS Pers B 8 die „Information für TB GD – Nachgewährung von Urlaubsansprüchen“. Die Behörde versichert, dass die aus den Jahren 2019 bis 2022 entstandenen zusätzlichen Urlaubstage auch nach 2023 nicht verfallen.

Die Urlaubsansprüche werden nun für jeden einzelnen Beschäftigten der Dir ZeSo Gef der Jahre 2019 bis 2022 berechnet und nachgewährt. Die Einzelheiten der Nachgewährung werden derzeit erarbeitet. Dies liegt in der Hand der Dir ZeSo und wir bleiben in der Angelegenheit für unsere Mitglieder im Gespräch.

Eine Information über die Anzahl der bestehenden Urlaubs Ansprüche wird jedem einzelnen Beschäftigten mitgeteilt. Dies wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da ein enormer Arbeitsaufwand für die Bearbeitung als Zugleichaufgabe besteht.

Mit großer gewerkschaftlicher Beharrlichkeit und Geduld haben wir das Ziel, der Umsetzung der Gerichtsurteile, für alle Arbeitnehmenden im Bereich des Gefangenendienstes erreicht.
Wir werden weiter die Umsetzung beobachten und am Ball bleiben.

Info 03/2023 als pdf zum Ausdrucken 

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