05. April 2023

Zum Entwurf der Neufassung der Verordnung über die Wahrnehmung bestimmter polizeilicher Aufgaben durch Dienstkräfte der Polizei (PDieVO)

DPolG Berlin: Wir begrüßen die Neuformulierung & Überarbeitung - doch der Teufel steckt in manchem Detail.

Endlich wird, was drinsteckt, auch offiziell so genannt: die bei der Polizei tätigen und mit vollzugsnahen Aufgaben betrauten Arbeitnehmer heißen künftig "Polizeibeschäftigte".

Zu den einzelnen Gruppen folgende Anmerkungen: Die Befugnisse der Polizeibeschäftigten im Objektschutz werden erweitert. Das ist sinnvoll, zeitgemäß und entlastet Vollzugsdienstkräfte.

Die Befugnisse der Polizeibeschäftigten im Sicherheits- und Ordnungsdienst werden erweitert. Wir befürworten das.

Änderungsvorschläge haben wir bei folgenden Gruppen:

Polizeibeschäftigte im Gefangenenüberwachungsdienst: Beibehalten werden muss unserer Meinung nach die Befugnis, Fahrzeuge umzusetzen. Der Grund: Diese Beschäftigtengruppe transportiert Gefangene. Dabei kann es plötzlich nötig werden, Fahrzeuge aus dem Weg zu räumen, also umsetzen zu lassen, sowie Berechtigungsscheine zu prüfen.

Polizeibeschäftigte im Ermittlungsdienst: Zu streichen ist die Formulierung „einfach gelagerte“ Ermittlungstätigkeiten. Sie bewertet die Arbeit. Das gehört aus unserer Sicht nicht in eine Polizeidienstkräfteverordnung, mit der „nur“ Befugnisse festgelegt und ausformuliert werden. Wir schlagen folgende Formulierung vor:

“Der Einsatz von Polizeibeschäftigten im Ermittlungsdienst dient der Unterstützung und Entlastung der Vollzugspolizei bei Ermittlungstätigkeiten, soweit diese keine Bearbeitung durch Dienstkräfte der Vollzugspolizei erfordern.”

Die Bewertung "einfach gelagerte" widerspricht den Tätigkeiten, die ein weitgefächertes sowie in die Tiefe gehendes Verständnis voraussetzen. Sie würde die Bandbreite der Tätigkeiten dieser Beschäftigtengruppe im Landeskriminalamt sowie auf den Polizeiabschnitten auf ein Mindestmaß einschränken. Damit gingen die Unterstützung und die Entlastung des Vollzugs fast gegen Null.

Zum Hintergrund: Ein Teil der im Ermittlungsdienst tätigen Kolleginnen und Kollegen ist schon seit Jahrzehnten in der Polizei Berlin beschäftigt. Die Zahl dieser gut ausgebildeten Beschäftigten steigt. Sie entlasten und unterstützen den Polizeivollzug. Die neue PDieVO soll eine solide rechtliche Grundlage bilden.

Info 07/2023 zum Ausdrucken

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