27. Dezember 2019

Einführung einer Brennpunktzulage

DPolG Dir 5: Brennpunkt- und Präsenzeinheit (BPE) der Dir 5 (City) muss Zulage erhalten

Die Strukturreform der Polizei Berlin steht unmittelbar vor ihrem Abschluss. Die Neugliederung der Polizeiabschnitte ist abgeschlossen. Die Neustruktur der Referate Kriminalitätsbekämpfung wird zum 01.02.2020 umgesetzt sein.

Zum 01.01.2020 wird die neue, in der Dir 5 (City) angebundene, Brennpunkt- und Präsenzeinheit (BPE) ihre Arbeit aufnehmen.  Der Kreisverband der Dir 5 (City) der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG Berlin) fordert für die Kolleginnen und Kollegen der BPE die Einführung einer Brennpunktzulage. Denn die Verwendung in der BPE erfordert nicht nur Flexibilität und Belastbarkeit. Alle aktuell in Berlin erfassten kriminalitätsbelasteten Orte (kbO) liegen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der BPE und bedingen eine überdurchschnittlich starke Arbeitsbelastung. Neben einer regelmäßig hoch belastenden polizeikritischen oder polizeifeindlichen Klientel, prägen Millionen von Berlintouristen aus verschiedenen Kulturen mit unterschiedlichen Ansprüchen den dienstlichen Alltag dieser besonderen Einheit.

Nach unserer Auffassung unterliegt die neue BPE mindestens genau den besonderen Belastungen, die der Senat bereits für Schulen in schwieriger sozialer Lage beschäftigte Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher beschlossen hat. Dem muss auch in der Organisationsstruktur der Polizei Berlin Rechnung getragen werden.
 
Für uns kann die Einführung einer Brennpunktzulage für die Kolleginnen und Kollegen der BPE kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Die DPolG Berlin befürwortet daher zu prüfen, inwieweit auch andere, überdurchschnittlich belastete Dienstbereiche der Polizei Berlin eine solche Brennpunktzulage als fairen Ausgleich benötigen.

Info 30/2019 zum Ausdrucken (PDF)

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