DPolG Berlin: Verwaltungsgericht Berlin bestätigt die Haltung der DPolG
DPolG Wahlvorstandsmitglied darf nicht ausgeschlossen und zur Unterschrift gezwungen werden
Der Wahlvorstand Direktion ZeSo hat beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren den Ausschluss unseres DPolG Mitgliedes aus dem Wahlvorstand sowie zwei weiterer Vorstandsmitglieder beantragt und versucht, somit die fehlenden Unterschriften für das Wahlausschreiben zu erzwingen.
Da dieses Wahlausschreiben fehlerhaft ist, hatte unser Wahlvorstandsmitglied selbstverständlich das Recht, die Unterschrift zu verweigern. Auch der völlig undemokratische Ausschluss aus dem Wahlvorstand wurde abgelehnt. Somit verzögert der Wahlvorstand die gesamte Personalratswahl.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat darüber hinaus festgestellt, dass der neue Personalrat aus 12 Tarifbeschäftigten und drei Beamten bestehen muss. Die von der DPolG aufgeführte Fehlerkette kann aus rechtlichen Gründen erst nach der Wahl vom Verwaltungsgericht beurteilt werden.
Es hat den Anschein, dass der amtierende Wahlvorstand völlig beratungsresistent ist. Gerne hätte die DPolG Berlin, im Sinne der Beschäftigten der Direktion ZeSo, dem Wahlvorstand beratend zur Seite gestanden. Nun musste leider das Verwaltungsgericht diesen Irrweg des Wahlvorstandes beenden.
Wir werden uns nach wie vor für eure Interessen einsetzen und zu gegebenem Zeitpunkt weiter informieren.