Einkommensrunde 2025/26
Ein tragbarer Kompromiss – und eine klare Erwartung
Nach zähen und langen Verhandlungen wurde in der Tarifrunde der Länder ein tragbarer Abschluss am 14. Februar erreicht. Es ist kein Jubelergebnis – aber es ist ein verantwortbarer Kompromiss, der den Abstand zum TVöD verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Bereich des TV-L stärkt.
1. Tarifbeschäftigte: Tragbar, aber kein Selbstläufer
Ein Kompromiss bedeutet jedoch auch, dass nicht alle Forderungen durchgesetzt werden konnten. Die stufengleiche Höhergruppierung war ein zentrales Anliegen. Zugeständnisse der Tarifgemeinschaft deutscher Länder wären hier nur unter einer Änderung des § 12 TV-L möglich gewesen – mit erheblichen Risiken beim Begriff des Arbeitsvorgangs und der realen Gefahr von Herabgruppierungen. Substanz geht vor Symbolpolitik. Wie bereits 2021 wurde auch diesmal eine Aufweichung verhindert. Wir opfern § 12 TV-L nicht für einen symbolisch höheren Sockelbetrag, wenn am Ende weniger Netto auf dem Konto landet.
Positiv ist insbesondere die Anhebung der Wechselschichtzulage auf 200 Euro – eine spürbare Anerkennung für die Kolleginnen und Kollegen im belastenden Schichtdienst. Ebenso wurde die Angleichung Ost und West in wesentlichen Punkten weitergeführt.
Gleichzeitig muss der größere Rahmen benannt werden: Bundesweit sind rund 600.000 Stellen im öffentlichen Dienst unbesetzt. In politischen Sonntagsreden ist regelmäßig von Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit die Rede. Die Härte dieser Verhandlungen ließ diese Zielsetzung jedoch nicht durchgehend erkennen. Wer Personal gewinnen will, muss das am Verhandlungstisch beweisen – nicht nur in Presseerklärungen.
Dieser Abschluss ist daher zweierlei: ein tragbarer Kompromiss – und zugleich eine verpasste Gelegenheit, ein deutlich stärkeres Signal für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu setzen.
Unser Dank gilt allen Mitgliedern, die mit ihrer Beteiligung an Warnstreikaktionen Rückhalt gegeben haben. Geschlossenheit ist und bleibt unsere gewerkschaftliche Stärke.
2. Beamtinnen und Beamte: Keine Kür, sondern Pflicht – 1:1 -Übertragung jetzt
Für Berlins Beamtinnen und Beamte stellt sich nun eine klare Frage: Wird das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übertragen?
Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation besteht kein politischer Spielraum für Verzögerungstaktik. Der Besoldungsgesetzgeber ist verpflichtet, die Besoldung regelmäßig fortzuschreiben und dabei insbesondere die Entwicklung der Tariflöhne zu berücksichtigen. Vertrauen wurde in Berlin über Jahre verspielt – jetzt besteht die Möglichkeit, Verantwortung zu zeigen.
Eine Tarifeinigung wirkt nicht automatisch auf die Besoldung. Eine Anpassung erfolgt ausschließlich durch Gesetz. In der Verantwortung steht daher das Berliner Abgeordnetenhaus. Wir erwarten eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses sowie kurzfristige Abschlagszahlungen.
Wer von Attraktivität des öffentlichen Dienstes spricht, darf die Beamtinnen und Beamten nicht auf spätere Haushaltsberatungen oder Wahltermine vertrösten. Die 1:1-Übertragung ist keine freiwillige Leistung des Dienstherrn – sie ist Ausdruck verfassungsrechtlicher Verpflichtung und ein notwendiges Signal an alle, die täglich Verantwortung für dieses Land tragen.
Die Ergebnisse der Einkommensrunde sind der Veröffentlichung des dbb beamtenbund und tarifunion zu entnehmen.
Eure DPolG Berlin
