DPolG Berlin: Neuregelung der Probezeit kann zu Schwierigkeiten führen
Ergänzung im Beamtenrecht
Die DPolG Berlin hat sich für euch die geplanten Änderungen des Landesbeamtengesetzes Berlin und des Laufbahngesetzes Berlin angesehen. Die bedeutendste Veränderung ist eine gesetzliche Rotationspflicht für alle Beamten des Landes Berlin bei der Probezeitableistung. Wünschenswert sei eine Verwendungsbreite, die über die Erfahrung eines Dienstbereiches hinausgeht, bevor der Erfolg der Erprobung im mittleren Dienst oder gehobenen Dienst festgestellt werden kann. Dies kann jedoch bei großen Behörden zu erheblichen Schwierigkeiten führen.
Für die Polizei Berlin wird hier vor allem im Bereich der Schutzpolizei, mit den Erstverwendungsdienststellen bei der Einsatzhundertschaft oder den Abschnitten, ein Umdenken stattfinden müssen. Während der Probezeit müssten alle Kolleginnen und Kollegen zwingend den Dienstbereich wechseln. Der Einsatzwert der EE des Landes Berlin ist in diesen Zeiten ein wichtiger Sicherheitsfaktor. Mehraufwände für persönliche Schutzausstattung und ein ungeheurer Beurteilungsmarathon werden zu Mehrbelastungen und Kosten an allen Ecken führen. Frisch entstandene kollegiale Bindungen und Vertrauensverhältnisse werden gesetzlich zerrissen, frühe Personalentwicklung durch Führungskräfte wird erschwert. Ob dies eine gute oder schlechte Idee ist, wissen die Kolleginnen und Kollegen in der Kriminalpolizei aus eigener Erfahrung. Dort wird nach der HWR schon länger rotiert. Mit mäßiger Zufriedenheit darüber, dass mühsam vermitteltes Spezialwissen, Erfahrungen, Kompetenzen und Bearbeitungsqualität verloren gehen.
Diese Problemstellung droht nun auch der Schutzpolizei. Aus Sicht der DPolG Berlin sind im polizeilichen Bereich die Probleme dieser Gesetzesänderung größer als der vorhandene Nutzen. Die Oberste Dienstbehörde kann Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Unsere Behördenleitung ist aufgefordert aktiv Dienstbereiche vorzuschlagen, in denen von der Regel abgewichen werden muss.