05. Dezember 2019

Tarifinformation für Gef-Beschäftigte

Erklärung zur Urlaubsrettung im Bereich Gef!

Die derzeitige Urlaubsberechnung beruht auf Entscheidungen verschiedener BAG Urteile nach dem Grundsatz: „Jeder Tag, der mit Arbeit belastet ist, ist ein Arbeitstag“. Daraus folgt, dass eine Umrechnungsformel für Schicht- und Wechselschichtdienstleistende anzuwenden ist, um eine gleiche Anzahl von Urlaubstagen gegenüber „normalen“ Tagesdienstlern zu erreichen.

Nun setzt die Formel voraus, dass die Zahl der mit Arbeit belasteten Tage im Urlaubsjahr bekannt ist.

Im Jahr 2019 waren das für die Kolleginnen und Kollegen des Referates Gef:

A – Schicht 246* Arbeitstage im Jahr 
B – Schicht 247  Arbeitstage im Jahr
C – Schicht 247  Arbeitstage im Jahr
D – Schicht 247  Arbeitstage im Jahr

*Die Differenz (246) der A- Schicht ergibt sich durch den Umlauf der Schichten im 4 Jahresrhythmus. So hat in den Folgejahren jede Schicht einmal einen Tag weniger zu leisten.

Wenn nun die bekannte Formel angewendet wird, so ist festzustellen, dass sich im Ergebnis der Urlaubstagberechnung Rundungen ergeben, die einen weiteren Urlaubstag zur Folge haben.

Beispiel: C/4

  • Geleistete Dienste 274 Arbeitstage (inklusive Urlaub und Krankheit im Rahmen des § 21 TV-L)
  • 27 Arbeitstage (18 Schichten), Dienstfrei sind abzuziehen.
  • Ergibt 247 Tage, die mit Arbeit belastet sind.

Nun ist die Rechenformel anzuwenden: BAG Urteil 2015 9AZR 145/14

30 Arbeitstage Erholungsurlaub X 247 geleistete Arbeitstage
----------------------------------------------------------------------------------    = 28, 5 Urlaubstage 
                               260 Arbeitstage bei 5 Tagewoche

Gemäß §26 TV-L, Abs. 1, Satz 5 ist hier auf einen vollen Tag aufzurunden.

Die Kolleginnen und Kollegen der Schichten B – C – und D haben demnach nun einen Anspruch auf einen weiteren Tag Erholungsurlaub. Also 29 Urlaubstage für das Kalenderjahr 2019.

Diesen Anspruch sollten die Beschäftigten umgehend bei ZS Pers unter Wahrung der Ausschlussfrist nach § 37 TV-L, geltend machen. Einen entsprechenden Vordruck findet ihr hier.

Info 27/2019 zum download (PDF).

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