18. Juni 2021

DPolG Berlin: Flexible Arbeitszeiten sorgsam verhandeln

Evaluationsbericht zur COVID-19-Arbeitszeitflexibilisierung vorgelegt

Für die 1. und 2. Welle der Coronavirus-Pandemie hat die Polizei nun die mit den Beschäftigtenvertretungen vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierungen bewertet und es liegen erste Vorschläge auf dem Tisch.

Eine endgültige Regelung und Entscheidung der Behördenleitung wird es erst mit einer abschließenden Bewertung nach dem Ende der bislang laufenden Maßnahmen geben. Viele der nunmehr als positiv bewerteten Maßnahmen sind beteiligungspflichtig und damit vom GPR zu verhandeln, da es sich auch um Schutzvorschriften für die Mitarbeitenden handelt. Die DPolG Berlin wird mit ihren Personalräten alles tun, um in einem konstruktiven Dialog für die Rechte der Mitarbeitenden zu streiten.

Die anlassbezogene Verrichtung bzw. Ausweitung von 12-Stunden-Diensten wird von der Behörde wenig überraschend sehr unterschiedlich betrachtet. Für die Abschnitte sieht die LPD grundsätzlich keinen Veränderungsbedarf im vollzugspolizeilichen Bereich und argumentiert mit der täglichen Höchstarbeitszeitgrenze nach der AZVO. Bezüglich der Dienststellen Dir 3 St 1 LD und Dir 3 K I soll es nach dem Initiativantrag des Personalrates Dir 3 eine Einigungsverhandlung mit dem GPR geben. In der Dir ZeSo (i. A.) ZOS soll eine Einführung geprüft werden.

Eine Ausweitung der Rahmenanwesenheitszeiten der Abschnitte und Dir 5 BPE birgt große Gefahren hinsichtlich einer massiven Entgrenzung der Zeitrahmen, es wird eine Ausweitung von morgens 04.00 Uhr bis nachts 03.00 Uhr vorgeschlagen. Bei der DV Flex wird generell eine Zeit von Mo - Fr 05.00 bis 21.00 Uhr vorgeschlagen. Eine solche Regelung liegt außerhalb der gesetzlichen Rahmenzeit und der GPR ist bei Fragen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit in jedem Fall zu beteiligen.

Die veränderte Nutzung von mobilem Arbeiten im Homeoffice hat nach den ersten Erkenntnissen dazu geführt, dass zukünftig vermutlich gesamtbehördlich auf die Variante der Schaffung von Telearbeitsplätzen nahezu verzichtet werden soll. Das passt dann zusammen mit einem behördenseitig vermuteten geringeren Raumbedarf für Büroflächen. Für uns als Gewerkschaft zwingt das zu klaren, eindeutigen und allgemeingültigen Regelungen.


Fazit: Das wird für alle Beteiligten keine leichte, rasch zu erledigende Aufgabe. Der GPR wird sich als verhandlungsstarker Partner in die dringend notwendigen Gespräche einbringen. Wir werden uns aktiv an diesem Erneuerungsprozess beteiligen, denn Arbeitszeitverhandlungen haben viele Facetten und kennen nicht nur eine Meinung.

Info 12-2021 als pdf zum Ausdrucken

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