Freispruch für Abou-Chaker
Fatales Signal Richtung Organisierte Kriminalität
Zum Prozessende - Rapper Bushido gegen Ex-Manager Abou-Chaker - sagt der DPolG Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf: “Einmal mehr vergegenwärtigt dieses Urteil, wie schwer es die Ermittlungsbehörden haben, jahrzehntelang gewachsene kriminelle Strukturen zu durchdringen, im Kampf für die Gerechtigkeit." Arafat Abou-Chaker und seine Brüder wurden von den Hauptvorwürfen freigesprochen.
Das Landgericht Berlin war am 5. Februar 2023 am Ende des zu langen Prozesses nicht davon überzeugt, dass der 47-jährige Arafat Abou-Chaker, der als Familienoberhaupt eines Berliner Clans gilt, den Rapper Bushido zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte, ihn dafür eingesperrt oder dessen Familie bedroht hatte. "Die Gründe dürften vielfältiger Natur sein, liegen aber nicht darin, dass Polizei und Staatsanwaltschaft schlampig ermittelt hätten", so DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf weiter.
Das fatale Signal des Urteils an die Organisierte Kriminalität: Das Gericht verurteilte Arafat Abou-Chaker nicht zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen. So gilt der Verurteilte weiterhin als nicht vorbestraft, obwohl er in 13 Fällen gegen § 201 StGB verstieß.
Die Richter verurteilten ihn wegen der unerlaubten Tonbandaufnahmen lediglich zu der Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 900 Euro, insgesamt 81.000 Euro. Die übrigen Kosten des Verfahrens trägt zum großen Teil das Land Berlin.