Thema Sonderzahlung
"Feinsteuerung" statt Gerechtigkeit
Mit Pressemeldung vom 23.10.2018 hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Anhebung der Sonderzahlung, besser bekannt als Weihnachtsgeld, verkündet. In unserer Info vom 06.08.2018 hatten wir schon berichtet. Der Senator für Finanzen, Herr Dr. Kollatz, spricht von „großen Anstrengungen durch die Feinsteuerung der Besoldung über die Jahressonderzahlung“.
Zulagen, Sonderzahlungen und ähnliche Besoldungsinstrumente zur sogenannten „Feinsteuerung“ der Besoldungsanpassung können jederzeit und unwiderruflich wieder gestrichen werden. Eine nachhaltige Steigerung der Kaufkraft aller Beamtinnen und Beamtinnen kann nur durch Anpassungen der Grundbesoldung erreicht werden. Zulagen zur Abgeltungen besonderer Belastungen sollten immer nur bei sich tatsächlich unterscheidenden Tätigkeiten und Funktionen existieren. Dafür sind die Polizeizulage, Funktionszulagen und Erschwerniszulagen konzipiert worden. Sozial und gerecht wären 1550,- Euro Sonderzahlung für alle Kolleginnen und Kollegen. Für unsere Anwärterinnen und Anwärter empfehlen wir 1000,- Euro.
So ganz nebenbei wird in der aktuellen Pressinfo der Senatsverwaltung für Finanzen die zeitliche Planung der nächsten Besoldungsanpassung verkündet. Im April 2019, im Februar 2020 und ab dem Jahr 2021 hoffentlich dauerhaft im Januar. Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr. Nachfolgend die aktuelle Tabelle:
2017 | Ursprünglich geplant in 2018 | 2018 | |
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A 4 bis A 9 | 1000,- Euro | 1300,- Euro | 1550,- Euro |
Ab A 10 aufwärts | 800,- Euro | 900,- Euro | 900,- Euro |
Vorbereitungsdienst (Anwärter-/innen) | 300,- Euro | 400,- Euro | 500,- Euro |
Versorgungsempfänger A 4 bis A 9 | 500,- Euro | 650,- Euro | 775,- Euro |
Versorgungsempfänger ab A 10 aufwärts | 400,- Euro | 450,- Euro | 450,- Euro |