03. Juli 2017

DPolG Berlin begrüßt die rechtliche Gleichstellung

Gleichberechtigung

Wir sagen Herzlichen Glückwunsch allen gleichgeschlechtlich liebend und lebenden Kolleginnen und Kollegen in der Berliner Polizei und darüber hinaus.

Rechtliche Gleichstellung und ganzheitliche gesellschaftliche Akzeptanz, mehr wünschen wir uns nicht. Umsomehr freuen wir uns mit euch, dass wieder ein kleiner Schritt auf dem Weg zur gesellschaftlichen Akzeptanz getan wurde.

Ehrenamtliche Helfer, Betroffene, Vereine und einzelne Politiker kämpfen seit Jahrzehnten im Alltag und Parlament für gesellschaftliche Gleichberechtigung. Dafür ein Dankeschön.

Unter Ehe wird eine Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft unabhängig von der Familie verstanden. Somit schützte die Ehe nach dem Grundgesetz KEINE Fortpflanzung und somit auch alle kinderlosen heterosexuellen Paare. Durch das Gesetz können nun ca. 5–10 % der Bevölkerung, wenn diese eine langfristige Gemeinschaft eingehen wollen, die gleichen Rechte in Anspruch nehmen.

Das Abstimmungsergebnis im Bundestag über den Gesetzesentwurf des Bundesrats vom 11.11.2015 in der BT-Drucksache 18/6665 vom 30.06.2017 kann dem unten eingestellten pdf-Dokument entnommen werden.

Geändert wird hierdurch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und das Personenstandsgesetz (PStG). Bei Inkrafttreten frühestens ab 01.10.2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften eingegangen werden. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Durch die Anerkennung der Partnerschaften unter Gleichgeschlechtlichen als Ehe, hat sich das gemeinsame Adoptionsrecht gemäß § 1742 (2) S.2 BGB eröffnet. Das Abstammungsrecht, geregelt in §§ 1591,1592 BGB, hat sich nicht verändert.

Info als pdf zum download

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