12. Dezember 2024

Beihilfestelle des Landes Berlin

Hinweise zur elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 als Angebot insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen ausgerollt. Einer Weitergabe von Gesundheitsdaten durch die Beihilfestelle an die Unternehmen der Privaten Krankenversicherungen fehlt es grundsätzlich an einer entsprechenden Rechtsgrundlage für die Beihilfe. In keinem Fall erfolgen daher Weitergaben von Daten an die privaten Krankenversichrungsunternehmen der beihilfeberechtigten Personen.

Ausführliche Informationen gibt es auf der der Homepage der Beihilfestelle (Link nachstehend):

"Informationen der Beihilfe zum Thema elektronische Patientenakte"

Unsere Partner

Huk
Superfit
BBBank Logo
Debeka
Dpolg service gmbh
Dpolg einkaufswelt
Bsw
Roland
Nuernberger
Vorsorgewerk
Vorteilswelt
Zapf umzuege
Handhelp
Polizeiausruestung
Bwsg
Randori