Beihilfestelle des Landes Berlin
Hinweise zur elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab 2025 als Angebot insbesondere der gesetzlichen Krankenkassen ausgerollt. Einer Weitergabe von Gesundheitsdaten durch die Beihilfestelle an die Unternehmen der Privaten Krankenversicherungen fehlt es grundsätzlich an einer entsprechenden Rechtsgrundlage für die Beihilfe. In keinem Fall erfolgen daher Weitergaben von Daten an die privaten Krankenversichrungsunternehmen der beihilfeberechtigten Personen.
Ausführliche Informationen gibt es auf der der Homepage der Beihilfestelle (Link nachstehend):
"Informationen der Beihilfe zum Thema elektronische Patientenakte"