10. März 2016

DPolG Rechtsauffassung wird bestätigt

HJAV- und JAV-Wahlen aus 2015 ungültig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute in zwei Beschlüssen zu den Wahlen der Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung des Landes Berlin und zur Jugend- und Auszubildendenvertretung in der Polizei die im letzten Jahr durchgeführten Wahlen wegen wesentlicher Rechtsverstöße für ungültig erklärt.

"Der dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) begrüßt diese Beschlüsse.", so der Landesvorsitzende Frank Becker. "Für uns sind diese Beschlüsse keine Überraschung. Es kann einfach nicht sein, dass sich in wesentlichen Bereichen die Wahlberechtigten nicht an der Wahl beteiligen konnten. Jeder Wahlberechtigte muss in die Lage versetzt werden, sich an diesem demokratischen Willensbildungsprozess aktiv zu beteiligen."

 

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Antragsteller war die DPolG Berlin.

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