Tarifinformation
Höhergruppierung der Mitarbeiter in der Parkraumbewirtschaftung der Ordnungsämter
Aktuell sind die Kolleginnen und Kollegen der Parkraumbewirtschaftung in den Ordnungsämtern in der Entgeltgruppe 4 eingruppiert.
In einem Urteil vom 25.10.2018, AZ 10 Sa 633/18 hat die 10. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg einer klagenden Kollegin die EG 5 TV-L zugesprochen. In einem weiteren Verfahren hat dann die 11. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg bei gleichen Voraussetzungen gegensätzlich entschieden. Die Kammer sah die erforderlichen Tätigkeitsmerkmale "gründliche Fachkenntnisse" als nicht ausreichend dargelegt.
Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bisher noch nicht vor. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Wir empfehlen daher aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen des LAG vorsorglich die Geltendmachung der Ansprüche nach § 37 TV-L Ausschlussfrist beim Arbeitgeber schriftlich anzumelden.
Einen entsprechenden Mustervordruck findet ihr hier.