Information zur Besoldungserhöhung zum 1. November 2024 Übernahme Tarifergebnis TV-L für Beamtinnen und Beamte
Info zum Familienzuschlag der Stufe 1
In der Veröffentlichung des dbb berlin vom 24. Oktober 2024 (siehe unten) wurde zur Übernahme des TV-L auf die Beamtinnen und Beamten informiert und dabei darauf eingegangen, was am 1. November 2024 passiert, da es hierzu konkrete Nachfragen gab.
Ebenso wurde berichtet, dass der bisherige Familienzuschlag (150,10 Euro) zeitgleich hälftig, also in Höhe von 75,05 Euro, auf das Grundgehalt in allen Besoldungsgruppen übertragen wird.
Für Personen, die zum 31. Oktober 2024 einen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 haben, ist zur Besitzstandswahrung die Gewährung einer Ausgleichzulage vorgesehen. Diese hat ebenfalls eine Höhe von 75,05 Euro.
Da der hälftige Anteil, der in das Grundgehalt übertragen wird, an künftigen linearen Anpassungen des Grundgehalts teilnimmt, sieht das Gesetz eine Abschmelzung der Ausgleichzulage vor. Diese Abschmelzung erfolgt jeweils um den Betrag, welcher dem Prozentsatz der linearen Anpassung von 75,05 Euro entspricht.
Hierzu folgendes Beispiel: Am 1. November 2024 beträgt die Ausgleichzulage 75,05 Euro. Am 1. Februar 2025 erfolgt eine lineare Anpassung von 5,5 %. Die Ausgleichzulage wird in der Folge um 5,5 % von 75,05 Euro – ein Betrag in Höhe von 4,13 Euro, abgesenkt. Ab dem 1. Februar 2025 beträgt die Ausgleichzulage dann noch 70,92 Euro.
Leider wird der Verheiratetenzuschlag Stufe 1 in den Besoldungsnachweisen für November 2024 noch in voller Höhe ausgewiesen. Die Um- und Verrechnung erfolgt dann im Dezember oder Januar 2025 als Ausgleichszahlung in Höhe von 75,05 €. Rechnerisch gesehen bleiben knapp 150,00 € erhalten, sie wurden nur anders aufgeteilt. Durch den Teilzuschlag auf das Grundgehalt ergibt sich zum 1. Februar 2025 sogar noch einen Zuwachs aufgrund der Gehaltserhöhung um 5,5 %.
Hier geht es zur Veröffentlichung des dbb berlin vom 24. Oktober 2024