04. Oktober 2017

Info zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Beamtenbesoldung

Was ist geschehen? Am 22.09.2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Beamtenbesoldung der Besoldungsgruppen A 9–A 12 in den Jahren 2008–2015 verfassungswidrig war. Es hat alle Urteile der Vorinstanzen in dieser Angelegenheit aufgehoben.

Das Bundesverwaltungsgericht begründet seine Entscheidung damit, dass bereits in den Fällen, in denen nur zwei – statt der vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2015 geforderten drei – aufgestellten Parametern erfüllt seien, eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus vorzunehmen sei. Auch habe bei der Besoldung der Beamtinnen und Beamten der Berliner Gesetzgeber die absolute Untergrenze einer verfassungsmäßigen Alimentation unterschritten.

Ist das Urteil rechtskräftig?
Bei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (s.o.) handelt es sich um einen Vorlagenbeschluss, der an das Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet wurde. Somit ist zurzeit nichts entschieden.

Es muss darüber hinaus auch die schriftliche Begründung des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden, wie der Vorlagenbeschluss begründet wird. Erst dann können unsere Fachbereiche des DBB und unsere Juristen belastbare und seriöse Einschätzungen abgeben. Wann dann das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Vorlagenbeschluss beschäftigt und ob es wie auch immer dem Bundesverwaltungsgericht folgt, abändert oder ersetzt, muss abgewartet werden.

Fakt ist: „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige an den Senat von Berlin!“ In Gesprächen des DBB mit dem Senat werden wir versuchen, den Senat zum Handeln für alle Beamtinnen und Beamten zu überzeugen.

Muss ich als Beamtin oder Beamter in diesem Fall jetzt tätig werden?
Nein, Ruhe bewahren und abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, sich nicht von anderen verunsichern lassen, notfalls bei deiner DPolG nachfragen.

Soll ich für das Jahr 2017 gegen meine Besoldung Widerspruch einlegen?
Wer der Meinung ist, dass er im Jahre 2017 unteralimentiert und somit verfassungswidrig besoldet wird, muss im laufenden Kalenderjahr, bis 31.12.2017, schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser Vorgang muss bzw. kann jährlich wiederholt werden. Wie die Behörde mit den Widersprüchen umgeht und ob in der Zukunft weitere Musterklagen geführt werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

 

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