09. Mai 2015

Eingruppierung in den Entgeltgruppen

Information für Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Dir ZA ZOS

Liebe Kolleginnen und Kollegen des ZOS,

es gibt Bestrebungen, die Eingruppierung in den Entgeltgruppen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Jeder sollte seine Ansprüche bei seinem Arbeitgeber, ZSE, geltend machen. Wir haben die entsprechenden Schreiben an ZSE vorgefertigt, in denen ihr eure Ansprüche geltend machen könnt.

Es gibt zwei Varianten:


Variante 1 – für die Kolleginnen und Kollegen, die in der EG 5 eingruppiert sind.

Variante 2 – für alle anderen Kolleginnen und Kollegen, auch Neueinsteller

Das entsprechende Schreiben ausfüllen und an den zuständigen Sachbearbeiter bei ZSE schicken.

Euer Tarifteam

 

Wahrung Ausschlussfrist Entgeltgruppe 4

Wahrung Ausschlussfrist Entgeltgruppe 5

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