22. September 2025

DPolG Berlin zur Reform des UZwG Berlin und ASOG im Abgeordnetenhaus

Innenausschuss hat finalen Rettungsschuss im Fokus

Im Berliner Abgeordnetenhaus stand am Montag (22.09.2025) auch der Einsatz des finalen Rettungsschusses im Mittelpunkt. Der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Berlin, Frank Teichert, brachte dabei die Sichtweise der Polizistinnen und Polizisten ein. Anlass war die Anhörung im Innenausschuss zur geplanten Reform des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang (UZwG) und des Berliner Polizeirechts (ASOG).

Am Montag hat Frank Teichert, der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG Berlin, im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses gesprochen. Thema war die Anwendung des sogenannten finalen Rettungsschusses sowie weitere Aspekte aus dem Bereich des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG).

Die Anhörung fand im Rahmen der Beratungen zur Reform des ASOG statt bzw. des Gesetzes zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin.

Frank Teichert von der DPolG Berlin nutzte diese Gelegenheit, um die besonderen Anforderungen der Polizeipraxis deutlich zu machen. Gerade beim sensiblen Thema des Rettungsschusses müsse die Rechtssicherheit für Vollzugsbeamte gewährleistet sein, damit sie in Extremsituationen handlungssicher bleiben.

Anbei Frank Teicherts Rede im Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

vor ihnen sitzen heute zwei Polizeibeamte aus Berlin – und Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaften. Wir kennen beide Seiten: den Einsatzalltag auf der Straße und die gewerkschaftliche Verantwortung für die Kolleginnen und Kollegen.

Das UZwG ist für uns kein trockenes Gesetzbuch. Es ist die Grundlage, wenn, im schlimmsten Fall, in Sekunden über Leben oder Tod entschieden wird. Da darf es keine Unklarheiten geben, keine juristischen Fallstricke.

Darum begrüßen wir besonders die neue Regelung zum finalen Rettungsschuss. Bisher war er zwar durch Gerichte anerkannt, aber nicht sauber im Gesetz verankert. Das war ein großer Fehler – denn Berlin stand hier im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern. Über Jahrzehnte gab es keine klare Eingriffsnorm, und gerade die Spezialkräfte standen rechtlich im Regen. Der finale Rettungsschuss gehört raus aus der strafrechtlichen Ecke des Nothilferechts – und genau das passiert jetzt. Das sind wir denjenigen schuldig, die im Ernstfall die schwerste Entscheidung treffen müssen: einen Menschen töten müssen, um andere zu retten. Als Gewerkschaft fordern wir das seit über 20 Jahren.

Gut ist auch, dass das Gesetz insgesamt klarer wird: Dopplungen fallen weg, die Androhung von Schusswaffen und anderen Mitteln wird einheitlich geregelt, und Minderjährige werden ausdrücklich besser geschützt. Das erleichtert Ausbildung, Praxis und Nachbereitung.

Aber nicht alles überzeugt. Ein Beispiel: das durchgängige Gendern im Gesetz. Ich sage es offen – das hat im Einsatz, dort wo es drauf ankommt, keinen Mehrwert. Wir wissen, dass alle gemeint sind. Aber ein Gesetz ist ein Arbeitswerkzeug, kein Flyer. Da zählt Klarheit und Verständlichkeit. Jeder zusätzliche Buchstabe macht es eher komplizierter – und im Zweifel liest das später ein Gericht. So wichtig das Gendern im Alltag werden kann, hier wäre weniger mehr gewesen.

Und erlauben Sie mir noch eine Bemerkung am Rande: Wenn wir über den unmittelbaren Zwang sprechen, müssen wir auch bei der Einordnung sauber bleiben. Für uns ist klar – das DEIG ist ein Hilfsmittel körperlicher Gewalt, keine Waffe. Alles andere wäre praxisfern und würde die Kolleginnen und Kollegen wieder im Regen stehen lassen. Wer jeden neuen Einsatzgegenstand reflexartig in die Ecke der Waffen schiebt, erschwert nur den rechtssicheren Gebrauch. Wir brauchen klare, praxisgerechte Kategorien – nicht künstliche Hürden.

Mein Fazit:

Dieser Entwurf bringt mehr Klarheit, mehr Sicherheit, aber keine neuen Befugnisse. Genau diese Balance brauchen wir. Der finale Rettungsschuss steht sinnbildlich dafür: Er ist Ausnahme, Ultima Ratio – aber endlich rechtlich sauber geregelt.

Deswegen auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen: Vielen Dank!"

 

 

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