09. April 2024

Kalifatspläne und Einführung der Scharia sind besorgniserregend

Islamisten-Treffen in Hamburg - Gruppe “Muslim interaktiv” ködert Anhänger u.a. mit hippen Internetauftritten

Unser Grundgesetz garantiert aus gutem Grund die Religionsfreiheit. Die Aktivitäten der Vereinigung "Muslim Interaktiv", bei der es sich nach Erkenntnissen des Hamburger Verfassungsschutzes um eine Tarnorganisation der verbotenen Vereinigung "Hizb ut-Tahrir – Islamische Befreiungsfront" handeln soll, begründen jedoch den Verdacht, dass jenes Grundrecht aus Artikel 4 GG missbraucht wird.

"Muslim Interaktiv" verfolgt geheimdienstlichen Erkenntnissen zur Folge das Ziel, in Deutschland eine radikale Variante des Islams zu verbreiten und einen sich alles der Religion unterordnenden "Gottesstaat" zu errichten.
Die Schwerpunkte der Strukturen liegen in Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Dazu der Vorsitzende der DPolG NRW, Erich Rettinghaus:
„Hierauf ist mit allen rechtstaatlichen Möglichkeiten entschieden zu reagieren. Sofern die bisherigen Erkenntnisse für ein Betätigungsverbot nicht ausreichen, ist der Verfassungsschutz gefordert, Material für ein solches Verbot zu beschaffen. Zudem ist ausländerrechtlich zu prüfen, inwieweit Mitgliedern dieser Vereinigung der weitere Aufenthalt in Deutschland oder die (Wieder-) Einreise verwehrt werden kann.“

Abschließend stellt der Vorsitzende der DPolG Berlin, Bodo Pfalzgraf klar:
„Wer unter dem Deckmantel seiner Religionsausübung bestrebt ist, in Deutschland ein Kalifat zu errichten und die Scharia als geltendes Recht einzuführen, ist ein Verfassungsfeind!“
 

Pressemitteilung als PDF zum Ausdrucken

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